Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
EG 10 als Sachbearbeiter Ausländerbehörde
BAT:
Ich habe mal eine Ausschreibung nach E10/A11 bei uns rausgesucht:
Der Tätigkeitsbereich umfasst im Wesentlichen die Hauptsachbearbeitung im Sachgebiet „Asyl“. Zum Aufgabengebiet gehören insbesondere
Koordinierung des Sachgebietes
Durchsetzung der Ausreisepflicht von Asylsuchenden
Entscheidungen über Duldungsanträge und Anträge auf Erteilung von Aufenthaltstiteln
Ausreiseaufforderungen und Abschiebungsandrohungen nach AufenthG und AsylG
Entscheidungen über Ausweisungen und Anordnung der Abschiebung
Maßnahmen zur Herbeiführung der freiwilligen Ausreise bzw. Einleitung der Abschiebung
Betreuung der Nachwuchskräfte
Für die Position kommen belastbare, teamfähige, flexible, durchsetzungsfähige und verantwortungsfreudige Dipl.-Verwaltungs(betriebs)wirte/-innen, Bachelor of Arts der Studienrichtung Öffentliche/Allgemeine Verwaltung/Verwaltungsbetriebs-wirtschaft und Verwaltungsfachwirte/-innen in Betracht. Erwartet werden ferner Kommunikationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick, Konfliktfähigkeit, ein hohes Maß an Sicherheit in der Anwendung von Rechtsvorschriften sowie die Bereitschaft, sich schnell in fachspezifische EDV-Programme einzuarbeiten.
Vorausgesetzt wird die Teilnahme am Rufbereitschaftsdienst des Fachbereiches Sicherheit und Ordnung.
Landkreis 0815:
Also bei uns im Landkreis sind die SB im Ausländerrecht mit EG 09a eingruppiert und die Kollegen mit Abschiebungen in der EG 09b.
Dpunkt:
Um in eine E10 zu kommen musst du erstmal mindestens zwei Arbeitsvorgänge haben und der hochwertige (besondere Schwierigkeit und Bedeutung) Arbeitsvorgang muss einen Zeitanteil von mehr als 33,3% und weniger als 50% haben. Der relevante Zeitanteil als SB Asyl ist aber garantiert über 50%. Eine EG 10 ist somit nicht möglich. Wenn der Arbeitsvorgang, dessen Tätigkeitsmerkmale besonders schwierig und bedeutungsvoll sind, über 50% beträgt, dann wäre das eine EG11. Beim SB Asyl sehe ich weder die besondere Schwierigkeit, noch die Bedeutung.
Bei uns sind die Stellen übrigens als EG 9b eingestuft. Aus meiner Sicht auch zurecht. Für die 9c fehlt mir bei Tätigkeit, das Merkmal der besonderen Verantwortung.
tiger:
Merkts einer überhaupt noch? Das ist doch ab Ende komplett reinste WILLKÜR. Gleiches Beispiel KFZ Zulassung, meist in E6 oder auch E7, gleiche Tätigkeit. EWO E6 bis hin zur E8. Im Grunde die gleichen Tätigkeiten. Oder macht Behörde XY die schöneren Ausweise oder sind bei der Zulassung die Stempel schöner. Das zieht sich durch SÄMTLICHE Fachgebiete. Das gleiche ist es doch hier bei den Ausländerbehörden. Warum ist dort eine 9A, dann hier 9B oder 9C. Im Grunde macht doch jeder den gleichen Job. So kann es doch nicht sein. Diese "Fachbegriffe" bei den Eingruppierungen sind doch völliger Schwachsinn. Am Ende entscheidet der Personaler oder der Arbeitgeber die Eingruppierung. Hier gehört was völlig anderes gemacht. Und zwar es muss nach eine Art Aufgabengebiete mit einem Punktesystem gehen. z.B.
Person arbeitet Passamt und Einwohneramt E7 =10 Punkte
kommt dazu Gewerbeamt zusätzlich noch z.B. 5 Punkte dazu
Mit 20 Punkten E8.
bestellter Standesbeamter 40 Punkte 9B.
Mitarbeiter Standesbeamter 20 Punkte E8, kommt das xy dazu bis zu 9A.
Bautechniker z.B. 30 Punkte 9A, kommt das und das dazu 9B etc...
So müsste das aufgegliedert werden. So kann ja jeder machen was er will. Betrug am AN wird hier sogar noch tariflich unterstützt!
Auch schon gesehen. Kämmerer Gemeinden: E10 bis hin zu E12. WTF? Ein Kämmerer ist ein Kämmerer.
troubleshooting:
--- Zitat von: tiger am 08.04.2025 14:45 ---So kann ja jeder machen was er will. Betrug am AN wird hier sogar noch tariflich unterstützt!
--- End quote ---
Du übersiehst da etwas bzw. beziehst deinen Satz "So kann ja jeder machen was er will." nur auf die AG-Seite.
Gehaltsverhandlungen sind eben solche - Verhandlungen! Und, Verhandlungen sind keine Einbahnstraße!
Ist die Stelle schwer zu besetzen, kann die Pers. stur oder flexibel sein - rate mal, wer die Stellen besetzt bekommt!
Als AN kann dir der AG ein Angebot (!) vorlegen. Da sagst dann ja, nein oder legst ein Gegenangebot vor.
Am Ende bestimmen es Angebot und Nachfrage, sowie Verhandlungsgeschick! Auch, in auf den ersten Blick starren TV.
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