Autor Thema: Ruhendes Arbeitsverhältnis  (Read 1283 times)

Manda74

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Ruhendes Arbeitsverhältnis
« am: 13.04.2025 14:46 »
Guten Tag,

Ich bin seit ca. 20 Jahren im öffentlichen Dienst.
Seit nunmehr 15 Monaten bin ich arbeitsunfähig. Krank.
Während der Zeit konnte ich keinen Urlaub nehmen. Ich weiß, dass für eine gewisse Zeit nachholen möglich ist.
Aber, ich werde ab 1. Juli eine auf 3 Jahre befristete erwerbsminderungsrente bekommen.
Ist der Urlaub nun dahin, verfällt?
Danke
Ma

andreb

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Antw:Ruhendes Arbeitsverhältnis
« Antwort #1 am: 13.04.2025 18:15 »
Ich nehme an, dass es sich um eine zeitlich befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung bis zum 30.06.2028 handeln wird ?
Die derzeitigen Urlaubsansprüche können aufgrund der Krankheit bis zum 30.06.2025 voraussichtlich nicht mehr in Anspruch genommen werden.

Somit gelten die folgenden Fristen und Verfallsdaten:

gesetzlicher Anspruch aus 2024 (z.B. 20 Tage in einer 5-Tage-Woche) verfällt mit Ablauf des 31.03.2026
tariflicher Anspruch aus 2024 (meist 10 Tage in einer 5-Tage-Woche) verfällt mit Ablauf des 31.12.2025

gesetzlicher Anspruch aus 2025 (z.B. 20 Tage in einer 5-Tage-Woche) verfällt mit Ablauf des 31.03.2027
tariflicher Anspruch aus 2025 (meist 10 Tage in einer 5-Tage-Woche) verfällt mit Ablauf des 31.12.2026
* für das Jahr 2025 müsste eine Günstiger-Berechnung erfolgen. Hier ist der gesetzliche Anspruch in Höhe
von 20 Tage günstiger als der Urlaub auf der Grundlage der tariflichen Vorschriften (15 Tage bis zum 30.06.2025).

etc.

Bei einer Rückkehr zum 01.07.2028 müssten demnach folgende Ansprüche vorliegen.
gesetzlicher Anspruch aus 2027 in Höhe von 20 Tagen
gesetzlicher Anspruch aus 2028 in Höhe von 20 Tagen
* für das Jahr 2028 müsste ebenfalls eine Günstiger-Berechnung erfolgen. Hier ist der gesetzliche Anspruch in Höhe von 20 Tage günstiger als der Urlaub auf der Grundlage der tariflichen Vorschriften (15 Tage im Zeitraum vom 01.07.2028 bis zum 31.12.2028).


Sofern eine Schwerbehinderung vorliegt, kämen diese Ansprüche dazu. Diese Ansprüche unterliegen ebenfalls den vorgenannten Verfallsfristen.

Des Weiteren ist davon auszugehen, dass der Arbeitgeber seinen Informations- und Hinweispflichten zum Urlaubsanspruch bisher nachgekommen ist und zukünftig nachkommen wird.

Manda74

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Antw:Ruhendes Arbeitsverhältnis
« Antwort #2 am: 13.04.2025 18:41 »
Recht herzlichen Dank für diese ausführliche und freundliche Antwort.

Mal.