Guten Abend,
dürfte ich bitte eine Frage ans Forum wie folgt stellen:
Im Mai 2008 erhielt ich meine Urkunde zur Zurruhesetzung als Bundesbeamter; (aufgrund Dienstunfähigkeit).
Dagegen habe ich vor dem Verwaltungsgericht geklagt; im Rahmen eines Vergleichs erhielt ich dann noch die vollen Bezüge bis Juli 2009; eine neue Urkunde zur Zurruhesetzung zum Juli 2009 habe ich jedoch keine erhalten !
(Verwaltungsakt)
Gilt in meinem obigen Fall steuerrechtlich nun das Jahr 2008 oder 2009 als massgebliches Jahr des Versorgungsbeginn ? (nicht unrelevant, da der Freibetrag 2008 noch 35,2 % betrug, und in 2009 nur noch 33,6 %)
Ganz herzlichen Dank für Rückantworten.
Herzliche Grüße