Autor Thema: Massgebendes Kalenderjahr des Versorgungsbeginn  (Read 903 times)

Fragero47

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Guten Abend,

dürfte ich bitte eine Frage ans Forum wie folgt stellen:

Im Mai 2008 erhielt ich meine Urkunde zur Zurruhesetzung als Bundesbeamter; (aufgrund Dienstunfähigkeit).

Dagegen habe ich vor dem Verwaltungsgericht geklagt; im Rahmen eines Vergleichs erhielt ich dann noch die vollen Bezüge bis Juli 2009; eine neue Urkunde zur Zurruhesetzung zum Juli 2009 habe ich jedoch keine erhalten !
(Verwaltungsakt)

Gilt in meinem obigen Fall steuerrechtlich nun das Jahr 2008 oder 2009 als massgebliches Jahr des Versorgungsbeginn ? (nicht unrelevant, da der Freibetrag 2008 noch 35,2 % betrug, und in 2009 nur noch 33,6 %)

Ganz herzlichen Dank für Rückantworten.

Herzliche Grüße




Firematthias

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Antw:Massgebendes Kalenderjahr des Versorgungsbeginn
« Antwort #1 am: 06.04.2025 09:04 »
Hallo,

dann sollte es 2008 sein. Das Jahr sollte aber auch auf der Bezügemitteilung spätestens aber auf der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen sein.

Grüße

Fragero47

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Antw:Massgebendes Kalenderjahr des Versorgungsbeginn
« Antwort #2 am: 06.04.2025 11:56 »
Hallo,

auf der Lohnsteuerbescheinigung steht 2009; mir ist es auch jetzt erstmalig aufgefallen………

Wie gesagt, im Rahmen des gerichtlichen Vergleichs wurden, wurden tatsächlich stillschweigend noch die vollen Bezüge bis 2009 bezahlt; meine Urkunde zum Versetzung in den Ruhestand, zu Mai 2008, ist aber nicht mehr geändert worden.

Schwierige Frage 🤔

Firematthias

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Antw:Massgebendes Kalenderjahr des Versorgungsbeginn
« Antwort #3 am: 06.04.2025 18:55 »
Guten Abend,

stimmt! Wenn ich so drüber nachdenke und in mich gehe, ist das doch üblich. Es erfolgt eine Versetzung in den Ruhestand, kann dagegen Widerspruch erhoben und geklagt werden.

Geht das dann mit Urteil oder Vergleich zu Ende, wird die Urkunde nicht durch eine neue ersetzt. Denkfehler meinerseits.

Fragero47

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Antw:Massgebendes Kalenderjahr des Versorgungsbeginn
« Antwort #4 am: 06.04.2025 19:00 »
Hallo genau,

aber in meinem Fall statt 2009, anstatt meines Erachtens richtiggehend 2008 darauf  😔🤔

Ozymandias

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Antw:Massgebendes Kalenderjahr des Versorgungsbeginn
« Antwort #5 am: 06.04.2025 19:33 »
Antrag auf Änderung bei der Finanzbehörde stellen. Die entscheidet letztendlich darüber.

Ansonsten das BMF Schreiben dazu lesen.

Ähnliches Problem gibt es bei Angestellten auch bei betrieblichen "Invalidenrenten", dazu ist oftmals ein Bescheid der DRV nötig, der aber mit Prozessen sehr lange dauern kann.