Autor Thema: Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion IV - Tarifeinigung  (Read 339991 times)

Aleksandra

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion IV - Tarifeinigung
« Antwort #1515 am: 21.07.2025 13:47 »
Die realen Abzuüge vom Brutto sind ja in der Reealität noch höher und liegen bei den meisten merklich über 50%. Denn für die Sozialversicherungen zahlt man ja das doppelte von dem was ausgewiesen wird. Na klar, das Narrativ lautet, das zahle der Arbeitgeber. Aber das ist nur ein Taschenspielertrick. Denn am Ende geht es dann doch zulasten des Arbeitnehmernettos. Arbeitgeber kalkulieren immer mit dem Arbeitgeberbrutto, wenn sie sich entscheiden ob sie eine Stelle besetzen können oder nicht. Und alles was dort an Abzügen runter geht steht dann dem Arbeitnehmer am Ende netto nicht mehr zur Verfügung. Ganz gleich an welcher Stelle, und von welchem Buchungskonto es abgezogen wird.

Bei einer E12/6 mit RZVK liegt das Arbeitgeberbrutto bei 106.352 EUR pa. Die Abzüge hiervon sind 57.020 EUR. Das ergibt eine Abgabenbelastung von 53,6%.

Diese Unterscheidung zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil ist in der jetzigen Zeit nichts als Augenwischerei und beschönigt nur das Problem der Abgabenhöhe.
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BAT

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion IV - Tarifeinigung
« Antwort #1516 am: 21.07.2025 17:52 »
Aber das kann man sich doch schön rechnen ;) ::)

KlammeKassen

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion IV - Tarifeinigung
« Antwort #1517 am: 22.07.2025 06:39 »
Ist die Frage, ob sich das rechnet bei den üblen Abzügen in Deutschland. Unter der BBG gehen ja um die 50 % direkt an den Staat.
Wenn du die Krankenversicherung, Kirche, Rentenversicherung etc.  als Staat betrachtest......

also bei einer E13/4 Bund sind es 41 %, die an den Staat gehen. Inklusive knapp 2% Betriebsrente. Das ist noch einigermaßen weit weg von 50%; zumal davon auszugehen ist, dass auch die Beiträge zur Sozialversicherung bei einem nichtstaatlichen Träger in nicht wesentlich drunter liegen dürften.
???

BBG = Beitragsbemessungsgrenze.
Unterhalb dieser und mit VBL (=1,81 % vom eigenen Gehalt für ZKV; gibt ja auch ZKV ohne Eigenanteil) und mit Kirche bleiben keine 50 % bei einer Erhöhung übrig.
Ich beziehe mich natürlich auf den "voreingestellten Fall" hier im Gehaltsrechner mit Single, Steuerklasse I, keine Kinder. Ohne Kirche bleiben vielleicht 51 % übrig, mit definitiv keine 50 % unterhalb von 5.512,50 Euro.

Dass das in Steuerklasse III und mit Kindern anders aussieht, versteht sich wohl von selbst.

Und ja, mit EG13/4 bist du wohl über der BBG, dann bleiben pro Euro ja schon etwa 10 % mehr übrig (gut, ein  Teil wird durch höhere Steuer wieder aufgefressen, aber nicht so viel, wie die Ersparnis der Wegfalls von KK und PV ist)

KlammeKassen

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion IV - Tarifeinigung
« Antwort #1518 am: 22.07.2025 06:42 »

Ja, eine niedrigere Belastung von Arbeit durch eine höhere Belastung anderer steuerlich weniger oder überhaupt nicht belasteten Bereich würde jeden Arbeitnehmer freuen. Dumm nur das viele Arbeitnehmer das auch nicht wollen (höhere Erbschaftssteuer z.B.)


Ist es auch für dich so schwer zu verstehen, dass es Konsens ist, dass die Belastung von Arbeit zu hoch ist? Es geht um den Konsens, nicht um das Sachthema.

Alternativ prägenden Ansichten bitte posten.
Leider ist es für viele so schwer zu verstehen, dass anderswo die Arbeit weniger direkt belastet wird, dafür der Arbeitnehmer aber trotzdem so viel wie wir an Steuern und Abgaben an den Staat abführt wie wir Deutsche und er deswegen einen höheren Lohn benötigt.

mit eine Hebung der Mehrwertsteuer auf 25% könnte man die Lohnsteuer sicherlich stark entlasten.

Kroatien lässt grüßen, dort ist die MWST bei 25 %.
Hat den Vorteil (?), dass das alle tragen und nicht nur die SV-pflichtigen Arbeitnehmer.
Beamte würden das daher sicherlich nicht so geil finden

KlammeKassen

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« Antwort #1519 am: 22.07.2025 06:46 »
Die realen Abzuüge vom Brutto sind ja in der Reealität noch höher und liegen bei den meisten merklich über 50%. Denn für die Sozialversicherungen zahlt man ja das doppelte von dem was ausgewiesen wird. Na klar, das Narrativ lautet, das zahle der Arbeitgeber. Aber das ist nur ein Taschenspielertrick. Denn am Ende geht es dann doch zulasten des Arbeitnehmernettos. Arbeitgeber kalkulieren immer mit dem Arbeitgeberbrutto, wenn sie sich entscheiden ob sie eine Stelle besetzen können oder nicht. Und alles was dort an Abzügen runter geht steht dann dem Arbeitnehmer am Ende netto nicht mehr zur Verfügung. Ganz gleich an welcher Stelle, und von welchem Buchungskonto es abgezogen wird.

Bei einer E12/6 mit RZVK liegt das Arbeitgeberbrutto bei 106.352 EUR pa. Die Abzüge hiervon sind 57.020 EUR. Das ergibt eine Abgabenbelastung von 53,6%.

Diese Unterscheidung zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil ist in der jetzigen Zeit nichts als Augenwischerei und beschönigt nur das Problem der Abgabenhöhe.

Kommen ja auch noch Unfallversicherung, Insolvenzgeld etc hinzu, was nur der AG zahlt.  :D

MoinMoin

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« Antwort #1520 am: 22.07.2025 07:10 »
Ist die Frage, ob sich das rechnet bei den üblen Abzügen in Deutschland. Unter der BBG gehen ja um die 50 % direkt an den Staat.
Wenn du die Krankenversicherung, Kirche, Rentenversicherung etc.  als Staat betrachtest......

also bei einer E13/4 Bund sind es 41 %, die an den Staat gehen. Inklusive knapp 2% Betriebsrente. Das ist noch einigermaßen weit weg von 50%; zumal davon auszugehen ist, dass auch die Beiträge zur Sozialversicherung bei einem nichtstaatlichen Träger in nicht wesentlich drunter liegen dürften.
???

BBG = Beitragsbemessungsgrenze.
Unterhalb dieser und mit VBL (=1,81 % vom eigenen Gehalt für ZKV; gibt ja auch ZKV ohne Eigenanteil) und mit Kirche bleiben keine 50 % bei einer Erhöhung übrig.
Ich beziehe mich natürlich auf den "voreingestellten Fall" hier im Gehaltsrechner mit Single, Steuerklasse I, keine Kinder. Ohne Kirche bleiben vielleicht 51 % übrig, mit definitiv keine 50 % unterhalb von 5.512,50 Euro.

Dass das in Steuerklasse III und mit Kindern anders aussieht, versteht sich wohl von selbst.

Und ja, mit EG13/4 bist du wohl über der BBG, dann bleiben pro Euro ja schon etwa 10 % mehr übrig (gut, ein  Teil wird durch höhere Steuer wieder aufgefressen, aber nicht so viel, wie die Ersparnis der Wegfalls von KK und PV ist)
Also Kirche, Rentenversicherung, Krankenkasse ist bei der Staat.

MoinMoin

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« Antwort #1521 am: 22.07.2025 07:15 »
Kroatien lässt grüßen, dort ist die MWST bei 25 %.
Hat den Vorteil (?), dass das alle tragen und nicht nur die SV-pflichtigen Arbeitnehmer.
Beamte würden das daher sicherlich nicht so geil finden
Deswegen steuert das obere Einkommensdrittel ja auch "nur" 50% zu den Staats"einkommen" bei.
Während die FDP &Co gerne darauf abhebt, dass Leistung sich lohnen muss und die oberen Einkommen schon viel zu stark belastet sind, weil man nur die Einkommenssteuer betrachtet.
Umgekehrt sind rund 50% der Haushalte Nettosteuerzahler und 50% bekommen mehr raus als sie einzahlen ins Gesamtsystem.

NelsonMuntz

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« Antwort #1522 am: 22.07.2025 07:54 »
Leider ist es für viele so schwer zu verstehen, dass anderswo die Arbeit weniger direkt belastet wird, dafür der Arbeitnehmer aber trotzdem so viel wie wir an Steuern und Abgaben an den Staat abführt wie wir Deutsche und er deswegen einen höheren Lohn benötigt.

mit eine Hebung der Mehrwertsteuer auf 25% könnte man die Lohnsteuer sicherlich stark entlasten.

Kroatien lässt grüßen, dort ist die MWST bei 25 %.
Hat den Vorteil (?), dass das alle tragen und nicht nur die SV-pflichtigen Arbeitnehmer.
Beamte würden das daher sicherlich nicht so geil finden

Ja, hätte Vorteile - aber wird aktuell Theorie verbleiben.

Eine Anhebung der regulären Umsatzsteuer um 1% würde knapp über 14 Milliarden p.a. einbringen (Den ermäßigten Satz wird niemand anheben, weil hier ein Prozentpunkt nur halb so viel bringt und natürlich die soziale Karte nicht zu unrecht gespielt wird). Das bedeutet, dass man auf 26% gehen müsste, um allein die jährlichen Zuschüsse zur Rente auszugleichen. Man könnte an dieser Stelle natürlich argumentieren, dass dadurch Mittel frei würden und daher die EkSt gesenkt werden könnte. Allerdings wird in den kommenden Jahren die Neuverschuldung allein für die Verteidigung und ihr zugeordneter Infrastruktur diese Dimension überschreiten - also eine nachhaltige Finanzierung der Rentenkassen oder gar eine echte Entlastung sehe ich da nicht.

Wenn man das Staatswesen (und die darin verankerten Sicherungssysteme) fast ausschließlich über die Belastung von Arbeit und dem aus dem Arbeitsentgelt entstehenden Konsum finanziert, kann man lustig die Bauklötzchen von links nach rechts schieben: An der Gesamtlast für Arbeitnehmer ändert das erstmal wenig.

willibald

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« Antwort #1523 am: 22.07.2025 09:07 »
Schon doll, wenn die Kollegen jetzt nochmal 10 Wochen warten müssen  :-X https://www.gdp.de/bund/de/stories/2025/07/tvoed-update-redaktionsverhandlungen-beendet

Viel schlimmer ist dieses Fazit:

Zitat
Unsere Bewertung
Die Arbeitgeberseite hat die Redaktionsverhandlungen teilweise dazu genutzt, Regelungen nachträglich zu verändern – ohne dass uns dabei echte Einflussmöglichkeiten geblieben wären.
Diese Vorgehensweise halten wir für nicht fair und werden sie bei zukünftigen Tarifrunden entsprechend berücksichtigen.

BAT

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« Antwort #1524 am: 22.07.2025 18:13 »
Mir tun die AG jetzt schon leid ;)