Ist die Frage, ob sich das rechnet bei den üblen Abzügen in Deutschland. Unter der BBG gehen ja um die 50 % direkt an den Staat.
Wenn du die Krankenversicherung, Kirche, Rentenversicherung etc. als Staat betrachtest......
also bei einer E13/4 Bund sind es 41 %, die an den Staat gehen. Inklusive knapp 2% Betriebsrente. Das ist noch einigermaßen weit weg von 50%; zumal davon auszugehen ist, dass auch die Beiträge zur Sozialversicherung bei einem nichtstaatlichen Träger in nicht wesentlich drunter liegen dürften.

BBG = Beitragsbemessungsgrenze.
Unterhalb dieser und mit VBL (=1,81 % vom eigenen Gehalt für ZKV; gibt ja auch ZKV ohne Eigenanteil) und mit Kirche bleiben keine 50 % bei einer Erhöhung übrig.
Ich beziehe mich natürlich auf den "voreingestellten Fall" hier im Gehaltsrechner mit Single, Steuerklasse I, keine Kinder. Ohne Kirche bleiben vielleicht 51 % übrig, mit definitiv keine 50 % unterhalb von 5.512,50 Euro.
Dass das in Steuerklasse III und mit Kindern anders aussieht, versteht sich wohl von selbst.
Und ja, mit EG13/4 bist du wohl über der BBG, dann bleiben pro Euro ja schon etwa 10 % mehr übrig (gut, ein Teil wird durch höhere Steuer wieder aufgefressen, aber nicht so viel, wie die Ersparnis der Wegfalls von KK und PV ist)