Gibt es einen, für den AN, negativen Einfluss auf die Besteuerung und SV-Abgaben, wenn die rückwirkende Tabellenerhöhung nicht mehr im Juli sondern beispielsweise erst im November, zusammen mit der JSZ, gezahlt werden würde? Der Flurfunk bei meinem AG munkelt, dass die Auszahlung sich mindestens bis zum Oktober ziehen könnte, selbst wenn im Juli die Redaktionsverhandlungen ein gütliches Ende finden würden.