Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung Pflegebachelor
MoinMoin:
--- Zitat von: Casa am 07.04.2025 09:24 ---Was in dem Beitrag unter Haufe verstehst du nicht?
Für die entsprechende Eingruppierung und Bezahlung muss eine Stelle vorhanden sein.
--- End quote ---
Genaugenommen muss einem entsprechende Tätigkeiten übertragen werden, egal ob da eine Stelle ist oder nicht.
NWB:
Anders ausgedrückt:
Wenn du den Bachelor machst und dann noch einen Master und auch noch einen Master in Jura und in Germanistik und in Betriebswirtschaftslehre, ändert das nicht deine Eingruppierung im Pflegebereich, solange dir nicht höherwertigere Tätigkeiten schriftlich von einer dazu berechtigten Person zugewiesen werden.
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version