Autor Thema: Arbeitspflicht an Feiertagen - GVD  (Read 767 times)

Jay007

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Arbeitspflicht an Feiertagen - GVD
« am: 08.04.2025 13:54 »
Hallo zusammen,

unser Vorgesetzter will an Feiertagen bei manchen Kollegen auf die Arbeitskraft verzichten, obwohl diese klar geäußert haben, dass sie arbeiten gehen wollen und der Schichtplan auch klar zeigt, dass sie an diesem Tag Dienst haben.

Nun zu meiner Frage:
Kann der Arbeitgeber gegen den Willen der Arbeitnehmer auf deren Arbeitskraft verzichten?

Ich hoffe, dass es dieses Thema noch nicht gab..

TVOEDAnwender

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Antw:Arbeitspflicht an Feiertagen - GVD
« Antwort #1 am: 08.04.2025 14:03 »
Wenn im Dienstplan die Arbeit angeordnet ist, müsste der Dienstplan geändert werden. Dies unterliegt nach Rechtsauffassung einiger Arbeitsgerichte der Ankündigungsfrist von 4 Tagen. Ggfls. müsste aber auch der Personal-/Betriebsrat noch beteiligt werden, da ggfls. ein Mitbestimmungsrecht bei Änderung des Dienstplanes vorliegt.

Wird der (vom BR/PR genehmigte) Dienstplan nicht (rechtzeitig) geändert und der AG/Vorgesetzte schickt die Leute nach Hause, liegt Annahmeverzug des AG vor. Dies würde ich im Zweifel auch schriftlich/per Mail anzeigen bzw. mitteilen ("Laut Dienstplan hätte ich heute arbeiten müssen. Mein Vorgesetzter hat mich jedoch heute morgen nach Hause geschickt.")

Hier eine gute Zusammenfassung: https://www.komba-nrw.de/wp-content/uploads/2024/09/PR-BR-Info-8_2024-Mitbestimmung-Dienstplaene.pdf

Jay007

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Antw:Arbeitspflicht an Feiertagen - GVD
« Antwort #2 am: 08.04.2025 14:16 »
In der Zusammenfassung ist die Rede von 4 Tagen Ankündigungsfrist bei Teilzeit.
Dies trifft auf uns aber nicht zu, da Vollzeit.
Zumindest ist es ein guter Ansatz, vielen Dank dafür.
Auf den PR ist leider kein Verlass, aber zumindest müsste er bei einer Änderung involviert werden.

Vllt hat ja jemand eigene Erfahrungen gemacht oder hat passende Beispiele.