Geltungsbereich der Ausbildungs- und Prüfungspflicht

Begonnen von Wilm, 06.04.2025 19:52

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Wilm

Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage zum Geltungsbereich der Ausbildungs- und Prüfungspflicht.

In den Vorbemerkungen 7 Abs. 1 heißt es, dass die Prüfungspflicht nur für Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst (Teil A Abschn. I Ziffer 3) sowie im Kassen- und Rechnungswesen (Teil B Abschn. XIII) gelten.

Ich bin Beschäftigter in der Stadtbücherei und sollte doch demnach nicht zu der genannten Gruppe gehören?!

In Teil B (Besonderen Teil) heißt es zwar, dass für Bibliotheksbeschäftigte ,,die Allgemeinen Tätigkeitsmerkmale des Teils A Abschnitt I Ziffer 3 Anwendung", finden, aber nach meinem Sprachverständnis macht das Beschäftigte in Bibliotheken dennoch nicht zu Beschäftigten im Büro [...] oder verstehe ich das falsch?

Über Einschätzungen wäre ich sehr dankbar.
Vielen Dank!

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Sehe ich ebenso. Ist auch in der Sache naheliegend. Denn im Verwaltungslehrgang werden grundsätzlich keine Kenntnisse vermittelt, die für spezielle Tätigkeitsmerkmale prägend sind .

TVOEDAnwender

Es handelt sich hierbei um spezielle Eingruppierungsvorschriften für Beschäftigte von Bibiliotheken, welche von sich auf die "die Allgemeinen Tätigkeitsmerkmale des Teils A Abschnitt I Ziffer 3" verweisen. Also gilt hierfür die AuP-Pflicht aus Nr. 7 der Vorbemerkungen zur EGO nicht.

Wilm


Vielen herzlichen Dank für die Rückmeldungen.
Das bestätigt mich darin, noch einmal das Gespräch mit dem Personalamt zu suchen und zu versuchen, deren irrige Meinung zu korrigieren.