Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Verfahren in Probezeit
Ellen Alien:
Man kann sich auch einfach versuchen, wegzubewerben und erst kündigen, wenn man was neues gefunden hat.
Muss man dann eben aushalten, notfalls bis nach der Probezeit. Nach der Probezeit hat man nur vier Wochen Kündigungsfrist, sofern man unter 2 Jahren zugehörig ist. Muss man halt für sich entscheiden, ob man sich sperre und Arbeitslosigkeit leisten kann.
Eastwestgate:
Könnte er versuchen über die Probezeit zu bleiben mit einem Aufhebungsvertrag, der erst zu einem späteren Zeitpunkt nach der Probezeit gilt?
Gewerbler:
Versuchen kann man vieles.
Der Aufhebungsvertrag hat ja den Vorteil, dass man von allen normalen Kündigungsfristen abweichen kann. Aber halt nur, wenn beide Parteien einverstanden sind. Warum der AG dem dann vorliegend zustimmen sollte, müsste man ihm halt schmackhaft machen. Keine Ahnung, was da Verhandlungsmasse sein könnte. Es könnte natürlich auch sein, dass der AG dann sagt "wenn du gehen willst, geh jetzt" oder generell keine Aufhebungsverträge unterzeichnet...
Casa:
Regelmäßig sucht man sich was Neues und kündigt anschließend.
cyrix42:
Im Übrigen wäre auch ein Aufhebungsvertrag analog einer Eigenkündigung etwas, wo das Arbeitsamt ggf. Sperrfristen verhängt: Es müsste schon aufgezeigt werden, dass die weitere Tätigkeit dort unzumutbar ist. (Gründe können etwa Umzug über eine weitere Strecke oder Mobbing sein.)
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