So habe ich das auch gesehen, aber ich bin der Auffassung, dass der eine Arbeitsvorgang aufgrund der grundrechtseinscränkenden Maßnahmen einer höheren Eingruppierung zuzuordnen ist und die Personalabteilung will nicht mal anerkennen, dass der Arbeitsvorgang hierfür maßgeblich ist, obwohl dieser über 50 Prozent meiner Gesamttätigkeit darstellt. Es wird so dargestellt, dass nur die Gesamtschau entscheidend ist und man lässt den Aspekt mit dem Zeitanteil komplett außen vor. Es tut mir ja leid, aber die Tätigkeitsdarstellung mit den Zeitanteilen hat mein Vorgesetzter mit der Personalabteilung erarbeitet und ich kann ja nur mit dem Ist-Zustand arbeiten.
Habe mehrfach nachgefragt und bekomme nur knappe Antworten. Für mich fühlt es sich so an, dass man nicht will, deshalb dachte ich, ich diskutiere es zunächst hier und hole mir dann eine Ersteinschätzung von einem Fachanwalt hierzu ein. Wenn diese dann so aussieht wie ich es mir jetzt denke, dann bin ich motiviert zur Herstellung von Rechtssicherheit die Angelegenheit gerichtlich klären zu lassen, denn wie gesagt, die Personalabteilung stellt sich ja schon bei elementaren Dingen quer und bestreitet ja schon die Thematik mit dem Zeitanteil größer 50 Prozent.
Man hätte die Thematik auch pragmatisch angehen können, falls der im Raum stehende Regress einer konstruktiven Lösung im Weg steht. Ich habe meine Sichtweise dargelegt und konkret angeführt, wie ich zu meiner Einschätzung gekommen bin und ich bekomme nur lapidare Antworten ohne auf meine konkreten Punkte einzugehen. Das nervt mich, wenn man mir dezidiert dargelegt hätte, dass ich falsch liege ggf. mit Verweis auf entsprechende Kommentarliteratur, dann hätte ich mich einlesen und die Angelegenheit neu bewerten können, aber so komme ich mir *piep* vor.