Freiwillige Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit, Berücksichtigung bei der JSZ

Begonnen von AlterOtter, 23.01.2026 07:13

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AlterOtter

Hallo zusammen,

seit dem 01.01.2026 bietet der TVÖD (§6 (1a)) die Möglichkeit, die Arbeitszeit freiwillig auf bis zu 42 Stunden zu erhöhen.
Im entsprechenden Rundschreiben des BMI dazu ( RdSchr ), gibt es den Hinweis auf Berücksichtigung der erhöhten monatlichen Bezüge auf die JSZ.
Für den Bereich der Kommunen konnte ich keine Aussage dazu finden. Im Kollegenkreis vertreten einige die Meinung das die Erhöhung des monatlichen Entgelts als Zulage erfolgt und damit nicht bei der JSZ berücksichtigt wird.
Hat jemand dazu genauere Informationen, am besten mit Quelle?

Kaffeekanzler

Mir fehlt die Fantasie wie man für die Kommunen zu einem anderen Ergebnis als dem des Bundes kommen könnte.
Hinweise des KAV NW sind mir hierzu bisher nicht bekannt. Vermutlich weil es zu offensichtlich ist?  :P