TVöD 2026: freiwillige Erhöhung der Arbeitszeit

Begonnen von Admin, 08.04.2025 14:40

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Bubi11

Da hast du vollkommen Recht. Aber wie gesagt interessiert es niemanden. Weder vom Bezirk noch den Direktor. Die schauen nur auf den Stellenplan welcher ja null aussagekraft hat.
Werkfeuerwehr zum Beispiel sind 3,5 Stellen genehmigt und eingestellt. Die müssen aber 24/7 Bereitschaftsdienst machen. Also abwechselnd. Und sind dann zusätzlich von Montag bis Freitag Mittag in der Regelarbeitszeit da.
Da kannst du dir ausrechnen wieviele Stunden die in 2025 aufgebaut haben. Insgesamt haben diese 3500 Stunden aufgebaut. Aber es interessiert jeden nur das es 3,5 Köpfe sind somit passt doch alles.
Natürlich nicht.

Vollstrecker

Ich kenne einen Fall, da hat jemand nachgefragt, wie es denn bei ihm mit der Arbeitszeiterhöhung aussehen würde. Da hat das zuständige Amt ihm gesagt, dass man prüfen wird, mit welchen Mehraufgaben man ihn dann beschäftigen kann. Die Reaktion war wohl so, dass er dachte, er macht mal mehr Stunden aber nicht mehr Arbeit.

Das sagte übrigens auch letztens ein Fachmann einer Gewerkschaft auf einer Infoveranstaltung zu dem Thema und er wurde auch da bestätigt. Viele, die darüber nachdenken, vergessen, dass dementsprechend auch die Stellen mit mehr Arbeit angepasst werden. Dies sei wohl oft die Aussage, wonach dann viele momentan doch noch darauf verzichten.

MoinMoin

Es gibt aber auch Stellen, bei denen am Ende der Woche noch Arbeit übrig ist.

BAT

Und Mitarbeiter, die von Teilzeit wieder aufstocken wollen.

Überschüssige Arbeit wird ein fürsorglicher AG sicher zunächst auf diese verteilen, soweit organisatorisch sinnvoll.

MoinMoin

Und Mitarbeiter, die von in Teilzeit wollen.

Liegenbleibende Arbeit wird ein fürsorglicher AG sicher zunächst auf die verteilen, die mehr arbeiten wollen, soweit organisatorisch sinnvoll.

BAT

Die was wollen? Bitte im ganzen Satz.

MoinMoin

Mehr arbeiten für mehr Geld und das gesichert und planbar.

ElBarto

Zitat von: Vollstrecker in 13.01.2026 13:54Ich kenne einen Fall, da hat jemand nachgefragt, wie es denn bei ihm mit der Arbeitszeiterhöhung aussehen würde. Da hat das zuständige Amt ihm gesagt, dass man prüfen wird, mit welchen Mehraufgaben man ihn dann beschäftigen kann. Die Reaktion war wohl so, dass er dachte, er macht mal mehr Stunden aber nicht mehr Arbeit.

Das sagte übrigens auch letztens ein Fachmann einer Gewerkschaft auf einer Infoveranstaltung zu dem Thema und er wurde auch da bestätigt. Viele, die darüber nachdenken, vergessen, dass dementsprechend auch die Stellen mit mehr Arbeit angepasst werden. Dies sei wohl oft die Aussage, wonach dann viele momentan doch noch darauf verzichten.

Grundsätzlich macht das ja auch Sinn und ist verständlich.
Der Normalomitarbeiter macht seine Arbeit und geht dann heim.
Am nächsten Tag arbeitet er dann weiter.
Wirkliche Deadlines und Druck gibt es ja oft nicht bei uns im ÖD.
Das heißt man arbeitet heute und was heute nicht fertig ist macht man morgen.
Das ganze innerhalb der 39 Stunden pro Woche.

Soweit so gut.

Nun machen die meisten Normalomitarbeiter auch ein bisschen Überstunden ohne, dass sie deswegen nichts zu tun haben.
Und natürlich gibt es dann noch die Mitarbeiter die ständig dreistellig im Plus hängen und kaum mal für längere Zeit davon runterkommen.

Unterm Strich heißt das, es ist oft genug Arbeit da um länger arbeiten zu können bzw. es ist ohnehin zuviel Arbeit da.
Ob jetzt der Normalomitarbeiter statt 2 Stunden pro Woche gutmacht oder um 1 Stunde erhöht und dafür nur noch 1 Stunde gutmacht, könnte dem AG ja egal sein. Immerhin hat der NM damit über das Jahr gesehen 6 bis 7 Tage weniger Überstundenausgleich.
Der Mitarbeiter mit dreistelligen Guthaben kann aber durch die Erhöhung um 2 bis 3 Stunden Guthaben endlich abbauen und wenn er normal weiterarbeitet fällt ihm die Erhöhung nur auf dem Gehaltszettel auf.
Kein extra Antrag mehr die Überstunden auszuzahlen. Einfaches abschmelzen.

Da macht es doch keinen Sinn zu sagen, man gibt in solchen Fällen nochmal zusätzliche Aufgaben.
Das führt ja nur dazu, dass die jetzt schon liegenbleibende Arbeit weiterhin liegen bleibt.

Gleichzeitig jammert man, man findet nicht ausreichend (gutes) Personal. Also gibt es einen Personalmangel und Bedarf an zusätzliches Arbeitskraft für die bereits vorhandene Arbeit.

Zusätzlich ist der Aufwand zur Aufgabenfindung und Einhaltung des Gleichgewichts bei der Wertigkeit des Aufgaben doch enorm.
Das man dann noch sagt, man kann hier nicht jedem pauschal eine Erhöhung gewähren -was ich einsehe- führt irgendwo dazu, dass der MA der nicht erhöht hat den MA der erhöht hat vertreten muss. Und im längeren Krankheitsfall also mehr Arbeit hat ohne gleichzeitig etwas vom Mehr an Geld durch die Erhöhung zu haben.

Alles in Allem hat man sich hier meiner Meinung nach ein ziemliches Ei gelegt.

Vielleicht wäre die andere Richtung und eine pauschale Regelung fairer gewesen:

Gleiches Gehalt, aber Reduzierung auf 38 Stunden.

Wer auf 39 Stunden bleibt bekommt entsprechend mehr Gehalt.
Für jeden der auf 38 Stunden reduziert kann ein anderer dafür  auf 40 Stunden hochgehen.

Unterm Strich ändert sich an der Arbeitskraft nicht viel.
Wer mehr Geld will kann etwas mehr arbeiten.
Der Rest hat immerhin eine leichte Arbeitszeitreduzierung.
Man muss nicht entscheiden wer darf und wer nicht und neue Aufgaben überlegen muss man auch nicht.

Vor allem bei Stellen an denen ohnehin ein Mitarbeiter fehlen würde bringt die Stundenerhöhung ja dann noch mehr Schwierigkeiten. Was wenn es dann heißt, durch die Erhöhung braucht es nur noch 0,X VZK zusätzlich und naja, das kann das Team dann einfach mitmachen.



BAT

Zitat von: MoinMoin in 13.01.2026 22:52Mehr arbeiten für mehr Geld und das gesichert und planbar.

Ja, und genau das schließt ja der Tarif aus, da es auf maximal 18 Monate begrenzt ist und - ich glaube - der Evaluierung unterworfen ist.

Man merkt einfach, dass die Tarifparteien diese Möglichkeit nicht wirklich wollten.

BAT

Zitat von: ElBarto in 14.01.2026 08:38Der Mitarbeiter mit dreistelligen Guthaben kann aber durch die Erhöhung um 2 bis 3 Stunden Guthaben endlich abbauen und wenn er normal weiterarbeitet fällt ihm die Erhöhung nur auf dem Gehaltszettel auf.


Ich glaube, hier hat schon mal jemand berechnet, dass die Auszahlung der Überstunden mehr Geld bringt als das Einbringen in eine Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit. (solange es denn wirklich Über- und nicht Mehrstunden sind).

Bei einer Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit des Tarifes erhalten je nach Modell Teilzeitkräfte ohne Änderung derer Stunden mehr Geld. Nur am Rande.

MeTe

ZitatDer Mitarbeiter mit dreistelligen Guthaben kann aber durch die Erhöhung um 2 bis 3 Stunden Guthaben endlich abbauen

Dazu eine Durchführungsbestimmung von ganz oben (das für uns zuständige Ministerium): Die Regelung darf nicht dazu genutzt werden bestehendes Zeitguthaben abzubauen. Und auch ansonsten wird praktisch jede in der Praxis relevante und nachvollziehbare Begründung schon mal vorsorglich ausgeschlossen. (Begründung dafür ist ja nicht erforderlich). Fürchte fast, das werden andere ähnlich handhaben.

ZitatMan merkt einfach, dass die Tarifparteien diese Möglichkeit nicht wirklich wollten
Genau so kann man es zusammenfassen. Ich will es, alle meine Vorgesetzten wollen es, haben zugestimmt, ihr Statement dazu abgefasst wieso es notwendig ist, die lokale Personalabteilung hat zugestimmt. Ende vom Lied: Trotzdem abgelehnt von der zentralen Verwaltungsstelle - ohne Begründung. Fazit: Man will es einfach nicht. Punkt.

Diese ganze Geschichte ist eine reine Luftnummer, Augenwischerei. Keine Ahnung wieso man die Regel überhaupt eingeführt hat. Zumindest in meinem Bereich ist absehbar dass wohl keine einzige solche Regelung Zustande kommen wird.

UNameIT

Es ist wieder interessant, wie unterschiedlich der TVÖD am Ende ist. Bei uns kommt die freiwillige Erhöhung. Das einzige was hier noch diskutiert wird, ist ob man die 2h auch bei Wunsch für den Aufbau des Langzeitkontos nutzen darf und dann nur die Zuschläge auszahlt. 

MoinMoin

Zitat von: BAT in 14.01.2026 08:50Ja, und genau das schließt ja der Tarif aus, da es auf maximal 18 Monate begrenzt ist
18 Monate ist gesichert und planbar.
Angeordnete Überstunden sind weder gesichert, noch planbar.

BAT

War nicht das ganze Konstrukt der Arbeitszeiterhöhung (und auch der Tauschtage) im TV bis 31.03.27 befristet bzw. steht unter dem Vorbehalt der Evaluierung?

Aleksandra

Zitat von: BAT in 14.01.2026 14:58War nicht das ganze Konstrukt der Arbeitszeiterhöhung (und auch der Tauschtage) im TV bis 31.03.27 befristet bzw. steht unter dem Vorbehalt der Evaluierung?
auf diese Evaluation freue ich mich schon :D
Es ist einfach zu geil. AN wollen zu großen Teilen eine Arbeitszeitverkürzung. AG blockieren komplett ab, und geben als einziges Zückerli einen zusätzlichen Urlaubstag. Stattdessen ist das Gebot der Stunde Arbeitszeiterhöhung. Auf Druck der AG wird dann diese 42h Regel eingeführt. Verdi hat sogar noch Bedenken, weil man befürchtet dies sei der erste Schritt zu einer regulären 42h Woche. Daher die zeitliche Befristung.
Dann schaut man sich das nach 2-3 Jahren an und stellt fest, dass die AG (deren Vertretung das ganze überhaupt gefordert hat) da selbst keinen Bock drauf haben und mit Ach und Krach vielleicht 1% der Beschäftigten überhaupt dieses Angebot bekommen und angenommen haben.

Ich denke die Frage sollte erlaubt sein, WEN die VKA in den Verhandlungen eigentlich meint zu vertreten... Die Kommunen ja offensichtlich nicht. Ich mein, wie weit weg kann man sein von denen die man vorgibt zu vertreten. Eine verhandlungsstarke Gewerkschaft sollte denen das beim nächsten mal um die Ohren hauen.
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