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TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage

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TVOEDAnwender:

--- Zitat von: MoinMoin am 21.07.2025 16:51 ---
--- Zitat von: TVOEDAnwender am 21.07.2025 14:03 ---Beispiel:

Beschäftigter (VKA) in EG 5 Stufe 1, Vollzeit, 39 Stunden, 7,8 h tägliche Sollarbeitszeit (5 Tage-Woche), Basis: Tabellenentgelt ab 01.05.2026, Monat mit 31 Tagen:

Berechnung unbezahlter Urlaubstag nach § 29 (SU) oder § 28 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 24 Abs. 3 Satz 1 TVöD:

3.124,08 EUR / 31 Tage * 30 Tage = 3.023,30 EUR

--- End quote ---
Krass.
Besseres Beispiel:
nehmen wir September 2025 22 Arbeitstage 30 Kalendertage.
Er nimmt 21 Arbeitstage SU und erhält für den einen Arbeitstag dann 937,22€ ausgezahlt.

Ob das so im Sinne des Erfinders war.

--- End quote ---
Zwischen den Arbeitstagen sind ja Wochenenden, diese würde auch abgezogen:

(Beispiel aus Haufe):

--- Zitat ---Praxis-Beispiel
Eine Beschäftigte erhält vom 13.9.2021 bis 28.9.2021 12 Tage Sonderurlaub. In den Zeitraum des Sonderurlaubs fallen zwei ansonsten arbeitsfreie Wochenenden. Diese gelten aufgrund der pauschalierenden Regelung des § 24 Abs. 3 Satz 1 TVöD als ausgefallene Tage, so dass der Beschäftigten im September 14/30 des monatlichen Entgelts zustehen (12/30 für den Zeitraum vom 1.9.2021 bis 12.9.2021 sowie 2/30 für den Zeitraum vom 29.9.2021 bis 30.9.2021).
--- End quote ---

BAT:
Nur zur Neugier:

Wie ist das, wenn ich vom 02.03. bis 29.04. Sonderurlaub habe und der 30.04. oder der 01.03. fällt auf ein Wochenende. Müsste ich selbst für eine Krankenversicherung sorgen?

Frage für einen Freund.

MoinMoin:

--- Zitat von: TVOEDAnwender am 22.07.2025 15:27 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 21.07.2025 16:51 ---
--- Zitat von: TVOEDAnwender am 21.07.2025 14:03 ---Beispiel:

Beschäftigter (VKA) in EG 5 Stufe 1, Vollzeit, 39 Stunden, 7,8 h tägliche Sollarbeitszeit (5 Tage-Woche), Basis: Tabellenentgelt ab 01.05.2026, Monat mit 31 Tagen:

Berechnung unbezahlter Urlaubstag nach § 29 (SU) oder § 28 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 24 Abs. 3 Satz 1 TVöD:

3.124,08 EUR / 31 Tage * 30 Tage = 3.023,30 EUR

--- End quote ---
Krass.
Besseres Beispiel:
nehmen wir September 2025 22 Arbeitstage 30 Kalendertage.
Er nimmt 21 Arbeitstage SU und erhält für den einen Arbeitstag dann 937,22€ ausgezahlt.

Ob das so im Sinne des Erfinders war.

--- End quote ---
Zwischen den Arbeitstagen sind ja Wochenenden, diese würde auch abgezogen:

(Beispiel aus Haufe):

--- Zitat ---Praxis-Beispiel
Eine Beschäftigte erhält vom 13.9.2021 bis 28.9.2021 12 Tage Sonderurlaub. In den Zeitraum des Sonderurlaubs fallen zwei ansonsten arbeitsfreie Wochenenden. Diese gelten aufgrund der pauschalierenden Regelung des § 24 Abs. 3 Satz 1 TVöD als ausgefallene Tage, so dass der Beschäftigten im September 14/30 des monatlichen Entgelts zustehen (12/30 für den Zeitraum vom 1.9.2021 bis 12.9.2021 sowie 2/30 für den Zeitraum vom 29.9.2021 bis 30.9.2021).
--- End quote ---

--- End quote ---
D.h. 4Tage, also je einen Tag in der Woche ginge?

TVOEDAnwender:
Das wäre möglich. Wenn der AG mitspielt natürlich.

MoinMoin:
Könnte mir durch Konstellationen vorstellen, bei denen der AG da mit spielen müsste.
Pflege eines Angehörigen, bei dem am Freitag ein anderes Familienmitglied einspringt…
Noch so ein Theoriebeispiel.
Jemand hat eine 4Tage Woche vereinbart und macht dann Sonderurlaub.
Wenn er viermal einen 4Tage SU hat kriegt er was anderes ausgezahlt, als wenn er 1 SU über den Monat hat, wenn ichs richtig verstanden habe.

Aber im Kern halt eine dämliche, weil nicht exakt definierte Rechnung.
Da sollte man doch stumpf auf die Soll-Arbeitstage abzielen.

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