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TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage

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TVOEDAnwender:

--- Zitat von: BAT am 30.04.2025 08:51 ---Es sind nicht zusätzliche Urlaubstage, sondern "freie Tage".

Es verbleibt also meine Frage, warum dies so bezeichnet wird und welche Konsequenzen das hat. Wenn ich das so bei uns z. B. vergleiche mit Zeitausgleich wird es schwierig, diese im Zusammenhang mit Urlaubstagen zu nehmen. Die Verfristung wäre dann auch noch zu klären.

Kommt vielleicht erst bei den Redaktionsverhandlungen.

--- End quote ---

Schau dir die Regelungen zum SuE mal an: https://www.haufe.de/id/beitrag/sozial-und-erziehungsdienst-123-umwandlungstage-HI15741183.html

So ähnlich wird das Verfahren wahrscheinlich auch werden.
Es wird eine Erklärungsfrist geben bis zu der man erklären muss, ob und wieviele Tage man aus der JSZ umwandeln will. Ich gehe mal davon aus, dass dies der 31.10. des jeweiligen Jahres sein wird.
Mal angenommen du willst 3 Tage für 2027 umwandeln: Du beantragst/erklärst in 2026 bis zu dem Termin, dass du für 2027 3 Tage umwandeln möchtest. Dann wird dir entsprechend der Betrag für 3 Tage von der JSZ 2026 abgezogen. Die konkrete Beantragung, wann Du die Tage nimmst, die folgt dann erst. Auch dazu werden sicherlich Fristen bestimmt (ich gehe davon aus, die wird man aus der SuE-Regelung abschreiben).
Der einzige Unterschied, was man in der Redaktion dann noch besprechen muss, ist die Frage des Verfall/Übertrag bzw. Erstattung.
In der SuE-Regelung ist folgender Vorteil: Ich kann beantragen, ich möchte 2 zusätzliche Umwandlungstage für das Folgejahr haben. Jetzt will ich die doch nicht nehmen. Dann beantrage ich die einfach im Folgejahr nicht. Dann wird mir auch kein Entgelt gekürzt, da die Kürzung aus der SuE-Zulage nur nachverlagert erfolgt. Das wird jetzt bei Umwandlung der JSZ doch schon anders aussehen, da hier im Voraus bezahlt wird. Also muss es hierfür noch eine Regelung geben, wenn ich diese Tage tatsächlich (aus welchen Gründen auch immer) nicht genommen habe.
Was klar ist: Urlaubsregelungen werden - wie auch bei den SuE-Umwandlungstagen - keine Anwendung finden. Es ist ein separater Anspruch.

TVOEDAnwender:
Ergänzung: Vielleicht wird man sich der Regelung des TV-Hessen (TV-H) bedienen. Die haben eine solche Möglichkeit der Umwandlung der JSZ in freie Tage schon seit ein paar Jahren. Nur mit dem Unterschied, dass da nicht der Stundenlohn für die freien Tage in Ansatz gebracht wird, sondern der Bemessungssatz der JSZ reduziert wird.


--- Zitat ---§ 6a TV-H:

..
(2) 1Der Freizeitausgleich muss im Dezember des laufenden Kalenderjahres bzw.
innerhalb der ersten elf Monate des folgenden Kalenderjahres tageweise gewährt
und genommen werden. 2Bei der Festlegung des Freizeitausgleichs sind die
Wünsche der Beschäftigten maflgeblich, sofern dem keine dringenden dienstlichen/betrieblichen Gründe entgegenstehen. 3Im Falle des Freizeitausgleichs werden das Tabellenentgelt sowie die sonstigen Entgeltbestandteile, die in Monatsbeträgen festgelegt sind, weitergezahlt.
(3) 1Freizeitausgleich, der nicht innerhalb des in Absatz 2 genannten Zeitraums in
Anspruch genommen wird, verfällt. 2Eine finanzielle Abgeltung des Freizeitausgleichs ist ausgeschlossen. 3Kann der Anspruch auf Freizeitausgleich jedoch aus krankheitsbedingten Gründen, wegen Elternzeit, der Geltendmachung von dringenden betrieblichen/dienstlichen Gründen durch den Arbeitgeber oder für Anlässe gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1, mit Ausnahme der Buchstaben c und d, für die Anspruch auf Freistellung unter Fortzahlung des Entgelts besteht, nicht innerhalb des in Absatz 2 Satz 1 genannten Zeitraums vollständig in Anspruch genommen werden, besteht für die verfallenen Freistellungstage ein entsprechender Ausgleichsanspruch in in Geld, auf die gemäß Absatz 1 Satz 2 verminderte Jahressonderzahlung.
--- End quote ---

Ich denke, die endgültige Regelung wird wahrscheinlich ein "Mix" aus den beiden Regelungen (SuE-Umwandlungstage und der "Freizeit statt Geld"-Regelung im TV-H) werden. Wenn es schon bestehende tariffierte Regelungen gibt, wird die Welt selten neu erfunden.

BAT:
Okay, danke für die Info. Dann warten wir mal ab, wie es genau geklärt wird.

Es wäre halt schön gewesen, dies als normale Urlaubstage zu deklarieren. Ist halt einfacher. So wie es in Hessen aussieht, kann man diese drei Tage noch nicht mal im Zusammenhang nehmen. Und der reale Anspruch gilt ja eigentlich erst ab 2027.

TVOEDAnwender:

--- Zitat von: BAT am 30.04.2025 10:54 ---Okay, danke für die Info. Dann warten wir mal ab, wie es genau geklärt wird.

Es wäre halt schön gewesen, dies als normale Urlaubstage zu deklarieren. Ist halt einfacher. So wie es in Hessen aussieht, kann man diese drei Tage noch nicht mal im Zusammenhang nehmen. Und der reale Anspruch gilt ja eigentlich erst ab 2027.

--- End quote ---

Doch, die können zusammenhängend genommen werden, sie müssen aber nicht zusammenhängend genommen werden. Darauf spielt der Satz 1 von Abs. 2 an. Im Urlaubsrecht ist ja die Regelung, dass der Urlaub ja zusammenhängend genommen werden soll. Auch verbietet der TV nicht, dass man die gekauften Tage vor oder nach einem Urlaub anhängen darf. Weder im TV-H, noch in den Sonderregelungen SuE ist dies ausgeschlossen.

BAT:
Vielleicht sollte man deswegen explizit regeln, dass diese Tage immer auch im Zusammenhang mit Urlaubstagen genommen werden können, sonst fällt man halt oft auf sehr unterschiedliche betriebliche Regelungen zurück.

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