TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage

Begonnen von Admin, 08.04.2025 19:06

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DerLustigeOpa

Zitat von: Wabi Sabi in 15.08.2025 11:51
Da werden Sie geholfen:  ;)

https://www.kavsh.de/tarifservice/tarifvertraege-richtlinien/vka-1

https://www.kavsh.de/tarifservice/tarifvertraege-richtlinien/vka-1/tvoed-5

Super, danke dir!  :)

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Bund: "Tauschtage, die innerhalb des Inanspruchnahmezeitraums nicht genommen werden, verfallen und es entsteht ein finanzieller Ausgleichsanspruch in Höhe des Wertes der nicht genommenen Tauschtage. "

VKA: "Tauschtage, die nicht innerhalb des in Absatz 3 genannten Zeitraums in Anspruch genommen werden, verfallen. Eine finanzielle Abgeltung der Tauschtage ist ausgeschlossen."

TVOEDAnwender

Daher Tauschtage am Besten immer zuerst nehmen - noch vor dem Urlaub!

Blöd ist: Tauschtage für die Weihnachtsbrückentage nehmen, krank werden, kein freier Ersatztag mehr im möglich - Geld ist weg!

BAT

Gibt es denn "Tauschtage" bei Krankheit überhaupt gut geschrieben?

Wir reden ja nicht von Urlaub.

TVOEDAnwender

Die Regelung ist aufgenommen worden, dass bei Krankheit eine Ersatzfreistellung erfolgen muss. Das klappt aber nur fürs laufende Kalenderjahr.
Btw: bei den Umwandlungstagen SuE ist diese Regelung nicht aufgenommen worden. Da gab es zuletzt einige Klagen dagegen, dass bezahlt werden musste obwohl eine AU am Tag der Freistellung vorlag (eine Ersatzfreistellung wurde auch nicht vorgenommen). Die Klagen wurden allesamt verloren. Daher haben die Gewerkschaften jetzt explizit die Regelung der Ersatzfreistellung aufgenommen.

BAT

Ah sorry, nicht gelesen.
Aber in diesem Fall gibt es doch wieder Geld zurück. Auch beim VKA.

TVOEDAnwender

Nein. Bei der VKA gibt's kein Geld zurück. Nur Ersatzfreistellung bis 31.12. Findet die Ersatzfreistellung nicht statt verfällt der Tag. Das ist beim Bund explizit anders geregelt.

BAT

1Tauschtage, die nicht innerhalb des in Absatz 3 genannten Zeitraums in
Anspruch genommen werden, verfallen. 2Eine finanzielle Abgeltung der
12
Tauschtage ist ausgeschlossen. 3Kˆnnen vom Arbeitgeber bewilligte
Tauschtage wegen einer unverz¸glich angezeigten und durch ‰rztliches
Attest nachgewiesenen Arbeitsunf‰higkeit oder wegen der Geltendmachung von dringenden betrieblichen/dienstlichen Gr¸nden durch den Arbeitgeber an dem entsprechenden Tag/den entsprechenden Tagen nicht
in Anspruch genommen werden und kann in dem verbleibenden Zeitraum nach Absatz 3 Satz 1 keine Ersatzfreistellung erfolgen, besteht f¸r
diese ansonsten mit Ablauf dieses Kalenderjahres verfallenden Tauschtage ein entsprechender Ausgleichsanspruch in Geld; maflgebend ist dabei der zum Zeitpunkt der Umwandlung der Jahressonderzahlung nach
Absatz 2 ermittelte Umwandlungsbetrag."


VKA - Text

TVOEDAnwender

Zitat von: BAT in 17.08.2025 17:43
1Tauschtage, die nicht innerhalb des in Absatz 3 genannten Zeitraums in
Anspruch genommen werden, verfallen. 2Eine finanzielle Abgeltung der
12
Tauschtage ist ausgeschlossen. 3Kˆnnen vom Arbeitgeber bewilligte
Tauschtage wegen einer unverz¸glich angezeigten und durch ‰rztliches
Attest nachgewiesenen Arbeitsunf‰higkeit oder wegen der Geltendmachung von dringenden betrieblichen/dienstlichen Gr¸nden durch den Arbeitgeber an dem entsprechenden Tag/den entsprechenden Tagen nicht
in Anspruch genommen werden und kann in dem verbleibenden Zeitraum nach Absatz 3 Satz 1 keine Ersatzfreistellung erfolgen, besteht f¸r
diese ansonsten mit Ablauf dieses Kalenderjahres verfallenden Tauschtage ein entsprechender Ausgleichsanspruch in Geld; maflgebend ist dabei der zum Zeitpunkt der Umwandlung der Jahressonderzahlung nach
Absatz 2 ermittelte Umwandlungsbetrag."


VKA - Text

Habe die Bund-Regelung versehentlich gelesen.


maxtante

Hallo Admin,
schön, dass das in den Rechner aufgenommen wurde. Aber es ist nicht individuell, sondern der Betrag für Vollzeit, mit dem dort gerechnet wird.
Korrigiert mich, wenn ich mich irre, aber der Abzug für einen freien Tag kann doch bei TZ nicht der gleiche wie bei VZ sein (oder hab ich irgendwo einen Denkfehler?).

Umlauf

Zitat von: maxtante in 18.08.2025 17:56
Hallo Admin,
schön, dass das in den Rechner aufgenommen wurde. Aber es ist nicht individuell, sondern der Betrag für Vollzeit, mit dem dort gerechnet wird.
Korrigiert mich, wenn ich mich irre, aber der Abzug für einen freien Tag kann doch bei TZ nicht der gleiche wie bei VZ sein (oder hab ich irgendwo einen Denkfehler?).

Ich würde jetzt sagen, da hast du völlig Recht.

tokli

Zitat von: Umlauf in 18.08.2025 19:55
Zitat von: maxtante in 18.08.2025 17:56
Hallo Admin,
schön, dass das in den Rechner aufgenommen wurde. Aber es ist nicht individuell, sondern der Betrag für Vollzeit, mit dem dort gerechnet wird.
Korrigiert mich, wenn ich mich irre, aber der Abzug für einen freien Tag kann doch bei TZ nicht der gleiche wie bei VZ sein (oder hab ich irgendwo einen Denkfehler?).

Ich würde jetzt sagen, da hast du völlig Recht.

Das ist mir auch aufgefallen, wollte heute ebenfalls nachfragen, ob das so OK ist.

Unique

Bei uns (größere Stadt in Hessen) wurde am Freitag im Mitteilugnsblatt veröffentlicht, dass die Umsetzung mit der anstehenden Entgeltabrechnung für August erfolgt. Die Nachzahlung der vergangenen Monate erfolgt dann durch Korrekturen der entsprechenden Monate. Wir sind gespannt :D

LaBella

Hallo,

gab es eigentlich eine genauere Ausführung, warum die drei Tage erst ab 2027 genommen werden können und nicht schon ab 2026?

Viele Grüße
Nicole

MoinMoin

Ich denke, dass man für die Abläufe und "Software", die die Kürzung deines JSZ in diesem Jahr ermöglich noch nicht fertig ist.
Denn du verzichtest ja dieses Jahr auf das Geld damit du nächstes Jahr frei hast, wenn ich das richtig verstanden haben.

PeterMuellerchen

Zitat von: LaBella in 19.08.2025 14:39
Hallo,

gab es eigentlich eine genauere Ausführung, warum die drei Tage erst ab 2027 genommen werden können und nicht schon ab 2026?

Viele Grüße
Nicole
Vermutlich wurde das für die Länder gemacht, die ihr gesamtes IT-Budget schon verplant haben und die Software zur Bezahlung extern zukaufen. Hier wäre dann ggf. einfach kein Geld mehr da gewesen, das bis 2026 reinzuprogrammieren. Wenn das ab 2026 gegolten hätte, hätten ja die ersten vermutlich am 01.01. damit angefangen.