Der Urlaub ... soll muss aber nicht, also mE wird hier seitens des TV nichts eingeschränkt, viele machen ganz legal 6x 1 Woche Urlaub, die Formulierungen dienen doch grundsätzlich nur dazu, dass der AG einem nicht 30 Urlaube a 1 Tag aufdrücken kann, sondern dass man ein Anrecht darauf hat, 2x3 oder 1x 6 Wochen zu beantragen und der AG da nicht wegen der Länge argumentieren kann, oder verstößt man gegen den Tarif wenn man keinen 2 Wochen Urlaub macht?