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Besoldungsrunde 2025 Bund

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Kuddel:
GdP Zeitschrift „Deutsche Polizei“ 11/25:
„ … Anfang September hat das Kabinett dann beschlossen, dass der erste Teil der linearen Anpassung der Besoldung und Versorgung - wie im Tarifbereich um 3,0 % - rückwirkend zum 1. April 2025 für den Beamtenbereich in Form von Abschlagszahlungen umgesetzt werden soll - voraussichtlich beginnend mit den Dezemberbezügen.
Hintergrund ist, dass die Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich nur durch entsprechende Anpassungsgesetze erfolgen kann. Die Abschlagszahlungen sollen dafür sorgen, dass sich die Auszahlung nicht noch weiter verzögert.
Bevor dann der zweite Teil der linearen Erhöhung (2,8%) wie bei den Tarifbeschäftigten voraussichtlich im Mai 2026 zur Auszahlung kommt, soll laut BMI das Gesetz zur amtsangemessenen Alimentation umgesetzt sein. Darin sollen gegebenenfalls weitere Regelungen aus dem Tarifergebnis mit umgesetzt werden. Dazu kommt: Die Summen, die derzeit hinter den jeweiligen Besoldungsgruppen stehen, sollen in diesem Zusammenhang angepasst werden. Dementsprechend wären die 2,8% der zweiten linearen Erhöhung dann im besten Fall automatisch mehr wert.“

Wir dürfen gespannt sein.

Knecht:

--- Zitat von: Kuddel am 01.11.2025 16:00 ---GdP Zeitschrift „Deutsche Polizei“ 11/25:
„ … Anfang September hat das Kabinett dann beschlossen, dass der erste Teil der linearen Anpassung der Besoldung und Versorgung - wie im Tarifbereich um 3,0 % - rückwirkend zum 1. April 2025 für den Beamtenbereich in Form von Abschlagszahlungen umgesetzt werden soll - voraussichtlich beginnend mit den Dezemberbezügen.
Hintergrund ist, dass die Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich nur durch entsprechende Anpassungsgesetze erfolgen kann. Die Abschlagszahlungen sollen dafür sorgen, dass sich die Auszahlung nicht noch weiter verzögert.
Bevor dann der zweite Teil der linearen Erhöhung (2,8%) wie bei den Tarifbeschäftigten voraussichtlich im Mai 2026 zur Auszahlung kommt, soll laut BMI das Gesetz zur amtsangemessenen Alimentation umgesetzt sein. Darin sollen gegebenenfalls weitere Regelungen aus dem Tarifergebnis mit umgesetzt werden. Dazu kommt: Die Summen, die derzeit hinter den jeweiligen Besoldungsgruppen stehen, sollen in diesem Zusammenhang angepasst werden. Dementsprechend wären die 2,8% der zweiten linearen Erhöhung dann im besten Fall automatisch mehr wert.“

Wir dürfen gespannt sein.

--- End quote ---

Die meisten dürften eher überspannt, wenn nicht schon gerissen sein.

bebolus:

--- Zitat von: kimonbon am 31.10.2025 18:46 ---
--- Zitat von: Umzug 1 am 31.10.2025 17:49 ---
--- Zitat von: bebolus am 31.10.2025 17:00 ---
--- Zitat von: kimonbon am 31.10.2025 14:36 ---
--- Zitat von: ToniHassla am 31.10.2025 14:03 ---
--- Zitat von: Umzug 1 am 31.10.2025 12:10 ---Auf die Beamten wird die Erhöhung der Jahressonderzahlung wie im Tarifbereich nicht übertragen. Dient diese mit zur Finanzierung der aA? Bestehen rechtliche Möglichkeiten die Jahressonderzahlung einzufordern?

--- End quote ---

Das würde mich auch mal interessieren wieso die Jahressonderzahlung der Tarifbeschäftigten nicht entsprechend auch auf die Grundgehälter übertragen wurde da sie ja scheinbar im Grundgehalt integriert ist…

--- End quote ---

Weil das zu kompliziert wäre auszurechnen und weil es zu teuer ist

--- End quote ---

Du überblickst die Rechtslage nicht. (wohl zu oft 'krank')

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Wie sieht denn die Rechtslage zu der von mir gestellten Frage aus?

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Hahaaa das würde ich auch gerne wissen. Wie ist es juristisch zu erklären, dass die erhöhte Jahressonderzahlung der Angestellten nicht auf die Beamten übertragen wird??!! Hahaaaa

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Naja, gibt es aktuell eine Rechtsgrundlage, in der geschrieben steht, dass Bundesbeamte derzeit eine Jahressonderzahlung erhalten? Oder Hat des DNeuG die Sonderzuwendung begraben?

Wasserkopp:

--- Zitat von: Kuddel am 01.11.2025 16:00 ---GdP Zeitschrift „Deutsche Polizei“ 11/25:
„ … Anfang September hat das Kabinett dann beschlossen, dass der erste Teil der linearen Anpassung der Besoldung und Versorgung - wie im Tarifbereich um 3,0 % - rückwirkend zum 1. April 2025 für den Beamtenbereich in Form von Abschlagszahlungen umgesetzt werden soll - voraussichtlich beginnend mit den Dezemberbezügen.
Hintergrund ist, dass die Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich nur durch entsprechende Anpassungsgesetze erfolgen kann. Die Abschlagszahlungen sollen dafür sorgen, dass sich die Auszahlung nicht noch weiter verzögert.
Bevor dann der zweite Teil der linearen Erhöhung (2,8%) wie bei den Tarifbeschäftigten voraussichtlich im Mai 2026 zur Auszahlung kommt, soll laut BMI das Gesetz zur amtsangemessenen Alimentation umgesetzt sein. Darin sollen gegebenenfalls weitere Regelungen aus dem Tarifergebnis mit umgesetzt werden. Dazu kommt: Die Summen, die derzeit hinter den jeweiligen Besoldungsgruppen stehen, sollen in diesem Zusammenhang angepasst werden. Dementsprechend wären die 2,8% der zweiten linearen Erhöhung dann im besten Fall automatisch mehr wert.“

Wir dürfen gespannt sein.

--- End quote ---

aber wenn die Besoldung rückwirkend angepasst wird, wären doch auch schon die 3% "mehr wert" oder habe ich hier einen Denkfehler?

tinytoon:
Das würde mich tatsächlich auch interessieren. Genaues wird man erst nach dem Entwurf wissen aber mal grundsätzlich: Wenn nun die Besoldung mindestens ab 2021 rückwirkend erhöht würde, dann müssten doch alle Übertragungen der Tarifergebnisse auf höhere Basisbesoldungen aufgeschlagen werden, oder nicht?

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