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[Allg] erneute Verbeamtung - Diensteintritt

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AnnaBanana:
Hallo,

ich wurde 2017 auf Lebenszeit verbeamtet und habe mich 2019 aus dem Beamtenverhältnis entlassen lassen. Danach habe ich in der freien Wirtschaft gearbeitet. Nun habe ich vor, mich wieder verbeamten zu lassen. Ist mein Diensteinritt dann nach wie vor 2017 mit der ersten Verbeamtung, oder beginnt dieser mit 2025 von neuem?

Meine Behörde würde mich übrigens wieder verbeamten, das ist alles bereits geklärt.

Vielen Dank schon mal

Matze1986:
Ihr erster Diensteintritt bleibt gleich.
Jedoch zählt die Zeit zwischen Entlassung und neuem Diensteintritt nicht als ruhegehaltsfähige Dienstzeit.

Casa:
Was meinst du mit Dienstantritt?

Vorherige Zeiten als Beamte werden bei der Dienstaltersstufe berücksichtigt.

Über eine erneute Probezeit wäre mit dem Dienstherren zu reden. Diese sollte nicht erfolgen (müssen)

Über die Einstellung im vorherigen Statusamt wäre zu sprechen, sofern du bereits ein Beförderungsamt inne hattest und die neue Stelle die statusgleiche Einstellung her gibt.

AnnaBanana:
Danke für die bisherigen Antworten.

Mir ging es in erster Linie um das Datum des Dienstantritts, quasi ja auch das Jubiläumsdienstalter.  Das wäre dann ja nach wie vor der 01.03.2017? Zählen die Jahre zwischen 2019 - 2025 (Zeit in der Privatwirtschaft & rentenversichert) dann zur Dienstzeit für die Pensionsberechnung mit und beginnt diese dann am 01.03.2017 zu laufen?

Eine Probezeit fällt lt. Aussage meines Dienstherren weg, ich würde sofort wieder verbeamtet werden. Nämlich in der Besoldungsstufe, wo ich mich auch entlassen habe lassen.

Matze1986:

--- Zitat von: AnnaBanana am 09.04.2025 15:17 ---Zählen die Jahre zwischen 2019 - 2025 (Zeit in der Privatwirtschaft & rentenversichert) dann zur Dienstzeit für die Pensionsberechnung mit und beginnt diese dann am 01.03.2017 zu laufen?

--- End quote ---

siehe erste Antwort hier:

"Jedoch zählt die Zeit zwischen Entlassung und neuem Diensteintritt nicht als ruhegehaltsfähige Dienstzeit."

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