Autor Thema: Höherwertige Tätigkeit ohne Höhergruppierung – ist das legitim?  (Read 888 times)

sam1101

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Hallo zusammen,

ich bin aktuell in Entgeltgruppe 9a eingruppiert und soll demnächst die höherwertige Tätigkeit eines Kollegen übernehmen, der bald in Rente geht. Mein SGL wollte mir diese Aufgabe zunächst "auf Zuruf" übertragen – also ohne offizielle Änderung der Aufgabenbeschreibung oder eine Anpassung in der AVB.

Nach meinem Nachhaken, warum das Ganze nicht formal geregelt wird (also inklusive Änderung der AVB und Prüfung einer Höhergruppierung), hieß es dann, dass man jetzt doch den offiziellen Weg gehen wolle – aber dass bereits feststehe, dass keine Höhergruppierung erfolgen wird.

Nach längerer Diskussion wurde dann argumentiert, dass die höherwertige Tätigkeit nur 40 % meiner Arbeitszeit ausmachen würde – und da ich mir diese Aufgabe mit einem Kollegen (EG 9b) teilen soll, wären es pro Person rechnerisch nur 20 %.
Daher angeblich kein Anspruch auf Höhergruppierung.

Nun frage ich mich:
Ist das tatsächlich legitim? Oder wird hier versucht, sich um eine faire Eingruppung herumzudrücken?

Vielen Dank vorab für eure Einschätzungen!

Organisator

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Hallo zusammen,

ich bin aktuell in Entgeltgruppe 9a eingruppiert und soll demnächst die höherwertige Tätigkeit eines Kollegen übernehmen, der bald in Rente geht. Mein SGL wollte mir diese Aufgabe zunächst "auf Zuruf" übertragen – also ohne offizielle Änderung der Aufgabenbeschreibung oder eine Anpassung in der AVB.

Nach meinem Nachhaken, warum das Ganze nicht formal geregelt wird (also inklusive Änderung der AVB und Prüfung einer Höhergruppierung), hieß es dann, dass man jetzt doch den offiziellen Weg gehen wolle – aber dass bereits feststehe, dass keine Höhergruppierung erfolgen wird.

Nach längerer Diskussion wurde dann argumentiert, dass die höherwertige Tätigkeit nur 40 % meiner Arbeitszeit ausmachen würde – und da ich mir diese Aufgabe mit einem Kollegen (EG 9b) teilen soll, wären es pro Person rechnerisch nur 20 %.
Daher angeblich kein Anspruch auf Höhergruppierung.

Nun frage ich mich:
Ist das tatsächlich legitim? Oder wird hier versucht, sich um eine faire Eingruppung herumzudrücken?

Vielen Dank vorab für eure Einschätzungen!

Wenn höherwertige Tätigkeiten von berechtigter Stelle (typischerweise Personalbereich) übertragen werden, kann es zu einer Höhergruppierung kommen. Dann müsste der Mitarbeiter dieser "eingruppierungsrelevanten Tätigkeitsänderung" zustimmen.

Eine Höhergruppierung ist jedoch nur dann gegeben, wenn die Gesamtheit der Tätigkeiten höher bewertet ist. Demzufolge kann die Übertragung höherwertige Tätigkeiten, wenn sie einen bestimmten Umfang nicht überschreitet, auch zu keiner Höhergruppierung führen.

So wie beschrieben würden auf den ersten Blick 20 % E9b-Tätigkeiten in deinem Fall zu keiner Höhergruppierung führen.

NWB

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Wäre halt zu prüfen, ob das mit den Zeitanteilen tatsächlich so passt

TVOEDAnwender

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Wäre halt zu prüfen, ob das mit den Zeitanteilen tatsächlich so passt

Und ob es überhaupt trennbare Arbeitsvorgänge sind.