Moin zusammen,
ich arbeite in einer Abteilung mit insgesamt vier Personen zusammen. Zwei davon sind langfrsitig nicht besetzt, die weitere Stelle wird von einer Quereinsteigerin besetzt, die aufgrund nicht vorhandender fachspezifischer Ausbildung nicht alle Tätitgkeiten durchführen darf.
Also vertrete ich gerade für ca. 2,5 Personen und muss meine eigenen Aufgaben auch noch erledigen. Da ich im Bereich der Gefahrenabwehr tätig bin, hat dieser miese Personalschlüssel eine besondere Brisanz.
Nun meine Frage: Habe ich gemäß TvöD VKA ANspruch auf eine Zulage? Die Kollegen die ich vertrete sind alle in der gleichen EG wie ich.
Vielen Dank vorab.