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Reha für Kind: Vater Beamter Kind gesetzlich

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Roderick85:
Das kann ich dir leider nicht sagen. Erkundige dich einfach mal bei der GKV. Sollten sie die Kosten übernehmen, musst du nichts machen. Sollten sie es nicht tun, würde ich bei deiner PKV bzw. Beihilfe anfragen.

VaPi:
Ich war mit meiner Tochter auch 4 Wochen zur Reha. Die GKV hat alle Kosten übernommen, auch das Spritgeld für An- und Abfahrt. Ich habe 4 Wochen Sonderurlaub bei vollen Bezügen erhalten. Die Beihilfe habe ich nicht informiert. Sonderurlaub habe ich unter Einreichung der Kurbestätigung beantragt. War alles unproblematisch. Kann es nur jedem Vater empfehlen, war eine schöne Zeot.

Themaster42699:
Vielen Dank!
Am Anfang sprichst du von einer Reha, später von einer Kurbestätigung.
War es denn nun eine Reha oder eine Kur?

Liebe Grüße und danke vorab!

--- Zitat von: VaPi am 13.04.2025 00:38 ---Ich war mit meiner Tochter auch 4 Wochen zur Reha. Die GKV hat alle Kosten übernommen, auch das Spritgeld für An- und Abfahrt. Ich habe 4 Wochen Sonderurlaub bei vollen Bezügen erhalten. Die Beihilfe habe ich nicht informiert. Sonderurlaub habe ich unter Einreichung der Kurbestätigung beantragt. War alles unproblematisch. Kann es nur jedem Vater empfehlen, war eine schöne Zeot.

--- End quote ---

Rentenonkel:
Zuständig für die Rehabillitation für Kinder ist die gesetzliche Rentenversicherung. Da Du Beamter bist, muss der Antrag über den Rentenversicherungsträger der Mutter beantragt werden, auch wenn die Mutter nicht die Begleitperson ist.

Dort muss die Kostenübernahme für eine Begleitperson beantragt werden. Ist Dein Kind noch nicht zwölf Jahre alt oder ist aus medizinischen Gründen für die Durchführung oder den Erfolg der  Rehabilitation eine Begleitperson erforderlich, werden von der Rentenversicherung auf Antrag auch Kosten für eine Begleitperson übernommen. Diese Zusage schließt die Reisekosten sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung in der Rehabilitationseinrichtung mit ein. Besteht für die Begleitperson kein Anspruch auf Fortzahlung ihres Entgeltes, kann auf Antrag auch ein Verdienstausfall erstattet werden.

Sofern eine Begleitperson genehmigt wird, ergibt sich das aus dem Bescheid. Dadurch ist regelmäßig die medizinische Notwendigkeit gegeben. Dafür gibt es dann Sonderurlaub.

Aber Achtung: Die Behandlung erfolgt dann ausschließlich mit dem Kind.

Etwas anderes gilt bei einer Vater-Kind-Kur. Die muss dann über die Beihilfe und die private KV beantragt werden.  Während der Reha findet auch bei dem begleitenden Elternteil eine Behandlung statt, so dass man in dieser Zeit auch als arbeitsunfähig gilt und Sonderurlaub nicht erforderlich ist.

Zur Kinderreha findest Du hier tiefere Informationen:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Medizinische-Reha/Reha-fuer-Kinder-und-Jugendliche/reha-fuer-kinder-und-jugendliche_node.html

Zur Vater Kind Kur hängt es davon ab, wer Dein Dienstherr ist.

Erste Informationen findet man dazu hier:

https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/Merkblaetter/mutter_kind_kur.html

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