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[SH] Laufbahnwechsel vom mD in gD = Beförderung ?

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Sommer2025:
Hallo,

ich habe den Aufstiegslehrgang erfolgreich absolviert und am 01.11.2024 die Ernennungsurkunde zum Stadtinspektor A9 gD erhalten.

Die aktuelle (erneute) Dienstpostenbewertung meiner Stelle hat am 01.03.2025 als Ergebnis A 10 ergeben.

Ich arbeite bereits seit einigen Jahren auf diesem Dienstposten (es sind auch keine neuen Aufgaben dazugekommen bzw. mehr Verantwortung etc.) und für mich stellt sich die Frage, ab wann die Beförderung zum Stadtoberinspekor möglich ist.

Laut Auskunft der Personalstelle handelt es sich bei dem Laufbahnwechsel vom mD in den gD um eine Beförderung und ich muss auf die nächste Beförderung bis mindestens 01.11.2025 warten (§ 20 Abs. 2 Nr. 3 LBG)

Meine Frage, wo im LBG geregelt ist, dass es sich bei dem Laufbahnwechsel um eine Beförderung handelt konnte man mir nicht beantworten.

ich hoffe, dass ich alle relevanten Informationen im Sachverhalt genannt habe und würde mich über eine Rückmeldung freuen.

Viele Grüße
Sommer2025

HansGeorg:
Das Problem ist eher, dass diese Wartefristen meistens "interne" also keine gesetzlichen sind. Ich kenne das vom Land SH. Dort hat jedes Ministerium für seinen und den nachgeordneten Bereich (teilweise unterschiedliche) Anweisung zu Wartefristen bei Beförderungen und auch was genau eine Beförderung ist. Mal abgesehen davon hast du kein Recht darauf befördert zu werden, die können dich auch für immer in A9 lassen. Ich vermute aber mal, dass die deine Beurteilung eh abstufen und es dadurch unabhängig von den Fristen im Rahmen der Bestenauslese noch lange dauern wird, bis eine Beförderung in Betracht kommt.

Sommer2025:
Hallo HansGeorg,

vielen Dank für deine Rückmeldung.

Ganz so negativ sind meine Aussichten auf die A10 zum Glück nicht; der Dienstherr hat mich mit der "Aussicht" auf A10 extra zu diesem Lehrgang geschickt und auch bei der neuen Dienstpostenbewertung entsprechend unterstützt. Eine Beförderung soll auch erfolgen; aber eben erst zum 01.11.2025.

Meine Frage ist nun ob dass nicht auch schon früher geht. Ich habe mich ja bewährt (spiegeln die aktuellen Bewertungen wieder) und es gibt ja die Möglichkeit, dass man nach 3 Monaten befördert werden kann, wenn man sich bewährt hat (§ 20 Abs. 2 Nr. 2 LBG).

Und diese Möglichkeit soll bei mir nicht gelten, da der Laufbahnwechsel von der Personalstelle als Beförderung gesehen wird und ich nun 1 Jahr warten muss.

Deswegen suche ich hier nach Erfahrungen von anderen Beamtinnen und Beamten.

DrStrange:
.

NWB:
Warst du im mittleren Dienst denn auch schon A9?

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