Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Regenbogenflagge an Dienstgebäuden..

<< < (3/4) > >>

andreb:
Dieses gilt natürlich nur dann, sofern Man(n) vorher sein Geschlecht wechselt und dies rechtzeitig beantragt hat...
Ferner auch nur dann, sofern man es umgehend der Personal bearbeitenden Dienststelle angezeigt hat.

xap:
.

NWB:
Was will uns der Autor damit sagen?

andreb:
Auf die wichtigen Probleme unserer Zeit hinweisen... ist doch klar.

clarion:
Und warum schreibt bebolus ständig Quatsch im Stile eines komischen AfD Sympathisanten?  Hat er im Job nichts zu tun?

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version