Einstellung im Einstiegs-/Beförderungsamt

Begonnen von Kaffeekanzler, Heute um 13:47

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Kaffeekanzler

Ein ehemaliger Zollobersekretär (A 7 = Eingangsamt lt. § 23 BBesG) soll in den allg. kommunalen Verwaltungdienst eingestellt werden.

Eine Einstellung erfolgt grundsätzlich im Einstiegsamt. Greift hier jedoch § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 LBG, § 12 LVO?:
"Eine Einstellung in einem Beförderungsamt ist zulässig, wenn es sich bei der dem Bewerber um einen früheren Beamten, oder einen früheren Richter oder  einen Beamten eines anderen Dienstherrn handelt und das Beförderungsamt bereits verliehen war."

Das Amt A7 war zwar bereits verliehen, nicht jedoch als Beförderungsamt.