Autor Thema: Dienstunfähigkeit - anderer Job  (Read 3555 times)

Thomber

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Antw:Dienstunfähigkeit - anderer Job
« Antwort #15 am: 11.02.2025 10:04 »
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clarion

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Antw:Dienstunfähigkeit - anderer Job
« Antwort #16 am: 11.02.2025 22:56 »
Hallo ich habe heute eine Zeitschrift "Recht im Amt", Ausgabe 6/2024 gelesen.

Dort wurde über ein Urteil gegen einen Polizisten berichtet, der wegen einer posttraumatische Belastungsstörung zunächst länger krank und später DU geschrieben wurde. Er hat sich geweigert, eine angeordnete stationäre Reha anzutreten und stattdessen eine nicht genehmigte Nebentätigkeit ausgeführt. Die Folge war ein Disziplinarverfahren mit Aberkennung der Pension. Als ich das gelesen habe, musste ich an Dich denken.

Solltest Du DU geschrieben werden, müsstest Du eine Nebentätigkeit anmelden. Sobald diese aber signifikante Ausmaße annimmt,  wird man vermutlich schließen, dass Du eben nicht DU bist.

Agrotom

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Antw:Dienstunfähigkeit - anderer Job
« Antwort #17 am: 12.02.2025 09:50 »
Ich denke hier gilt es genau zu unterscheiden, ob die Tätigkeit vor der Versetzung in den Ruhestand oder nachher ausgeführt wird.
Bei aktiven Beamt*innen ist in der Regel eine Genehmigung der Nebentätigkeit erforderlich. Bei längerer Dienstunfähigkeit während der aktiven Phase sollte auch die Nebentätigkeit ruhen, um sich mit vollem Umfang auf die Genesung zu fokussieren. Verstöße können hier zu erheblichen diziplinarrechtlichen Konsequenzen führen.

Bei Beamt*innen im Ruhestand (aufgrund einer Dienstunfähigkeit) sind "Nebentätigkeiten" (hier spricht man von Erwerbseinkommen  neben den Versorgungsbezügen) genehmigungsfrei. Sie müssen lediglich der Versorgungsstelle angezeigt werden. Sollte die Tätigkeit in einem Zusammenhang mit der ehemaligen Tätigkeit im aktiven Dienst stehen, so muss diese auch dem DH gemeldet werden. Zu beachten sind hier die Hinzuverdienstgrenzen! Bei einem zu hohen Einkommen können bis zu 80% der Pension einbehalten werden.

NrwLehrerin

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Antw:Dienstunfähigkeit - anderer Job
« Antwort #18 am: 23.02.2025 19:55 »
Hallo ich habe heute eine Zeitschrift "Recht im Amt", Ausgabe 6/2024 gelesen.

Dort wurde über ein Urteil gegen einen Polizisten berichtet, der wegen einer posttraumatische Belastungsstörung zunächst länger krank und später DU geschrieben wurde. Er hat sich geweigert, eine angeordnete stationäre Reha anzutreten und stattdessen eine nicht genehmigte Nebentätigkeit ausgeführt. Die Folge war ein Disziplinarverfahren mit Aberkennung der Pension. Als ich das gelesen habe, musste ich an Dich denken.

Solltest Du DU geschrieben werden, müsstest Du eine Nebentätigkeit anmelden. Sobald diese aber signifikante Ausmaße annimmt,  wird man vermutlich schließen, dass Du eben nicht DU bist.
Entschuldige bitte, aber es geht weder um eine nicht genehmigte Nebentätigkeit, noch darum eine Reha abzulehnen.

NrwLehrerin

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Antw:Dienstunfähigkeit - anderer Job
« Antwort #19 am: 23.02.2025 19:58 »
Ich denke hier gilt es genau zu unterscheiden, ob die Tätigkeit vor der Versetzung in den Ruhestand oder nachher ausgeführt wird.
Bei aktiven Beamt*innen ist in der Regel eine Genehmigung der Nebentätigkeit erforderlich. Bei längerer Dienstunfähigkeit während der aktiven Phase sollte auch die Nebentätigkeit ruhen, um sich mit vollem Umfang auf die Genesung zu fokussieren. Verstöße können hier zu erheblichen diziplinarrechtlichen Konsequenzen führen.

Bei Beamt*innen im Ruhestand (aufgrund einer Dienstunfähigkeit) sind "Nebentätigkeiten" (hier spricht man von Erwerbseinkommen  neben den Versorgungsbezügen) genehmigungsfrei. Sie müssen lediglich der Versorgungsstelle angezeigt werden. Sollte die Tätigkeit in einem Zusammenhang mit der ehemaligen Tätigkeit im aktiven Dienst stehen, so muss diese auch dem DH gemeldet werden. Zu beachten sind hier die Hinzuverdienstgrenzen! Bei einem zu hohen Einkommen können bis zu 80% der Pension einbehalten werden.
Vielen Dank, es geht nicht ums Geld, ich bin gerne dabei auf die Pension zu verzichten, wenn ich anderswo genug verdiene. Die Frage ist halt, bis wann es eine Nebentätigkeit ist.
Mir scheint so richtig kann mir niemand meine Frage beantworten.
Trotzdem lieben Dank an alle.

BergerA

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Antw:Dienstunfähigkeit - anderer Job
« Antwort #20 am: 16.05.2025 14:46 »
Ich bin in der Personalverwaltung tätig (zwar nicht für Lehrer, aber für andere Beamtengruppen) und wenn jemand bei uns dienstunfähig wird und in den Ruhestand versetzt wird, dann würden wir in regelmäßigen Abständen prüfen, ob wir dich "reaktivieren" können, das heißt, dass wir dich wieder in den Dienst einsetzen. Zuvor würden wir eine amtsärztliche Untersuchung einleiten, um deinen gesundheitlichen Zustand zu prüfen. Sofern wir die Mitteilung erhalten (wenn nicht von dir direkt, dann finden solche Informationen meist über das Umfeld den Weg irgendwann zu uns), dass du einer Tätigkeit nachgehst, wäre dies in jedem Fall als eine nicht genehmigte Nebentätigkeit anzusehen. Sofern du um Genehmigung bitten würdest, müsste man das wohl ablehnen und zuvor prüfen, ob du reaktiviert werden kannst. Zwar schreibst du, dass dir deine Pension egal ist, aber ich weiß nicht, ob du dir den Stress mit Disziplinarverfahren geben möchtest, vor allem wenn dein gesundheitlicher Zustand nicht gut ist. Hab jetzt auf die Schnelle nur einen Artikel zu Steuerhinterziehung gefunden (https://gloeckle.law/steuerhinterziehung-von-beamten-wann-wird-ein-disziplinarverfahren-eingeleitet/), aber allein wie bei Disziplinarverfahren ermittelt wird, klingt wirklich nebenaufreibend. Alles Gute dir in jedem Fall und ich hoffe, ich konnte etwas weiterhelfen!  :)