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Leitungsämter, Beförderungsstellen, Fachleitung in NRW

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photosynthese:

--- Zitat von: Dominic231 am 07.05.2025 17:13 ---Obwohl die Lehrpersonen auf einem Gymnasium weniger arbeiten, kaum differenzieren und Inklusion gibt es auch kaum.

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Genau wegen solcher Aussagen wird wirklich nichts passieren. Weil immer nur mit dem Finger gezeigt und Äpfel mit Birnen verglichen werden. Arbeiten Gymnasialkräfte ganz anders als an der Sek I oder der Primarstufe? Ganz sicher. Arbeiten sie weniger? Auf keinen Fall. Zumindest nicht, wenn sie didaktisch zeitgemäß arbeiten — aber diese Einschränkung gilt gleichermaßen auch für die Schulen der Sek I.

Es ist ein Unding, dass die Lehrämter unterschiedlich bezahlt werden. Besonders katastrophal ist, dass an Real-, Haupt- und Grundschule die Besoldung niedriger UND die Pflichtstundenzahl höher ist, obwohl gerade die pädagogische Arbeit an diesen Schulformen tatsächlich viel intensiver ist. Dafür haben die anderen Schulformen ihre eigenen Belastungspunkte, die es an diesen Schulformen so nicht gibt. Daran wird also niemand etwas ändern, wenn er (ohne Kenntnis der Sachlage) die Kolleg*innen zu Sündenbocken machen will — weder in der einen noch in der anderen Richtung.

Dominic231:
Absolut.👍 Dem kann ich nur zustimmen.
Ich verstehe auch nicht, wie man überhaupt die Schulformen gegeneinander ausspielen kann!
Wir sollten eher zusammenhalten. Leider funktioniert das nicht.

toboci:

--- Zitat von: Dominic231 am 07.05.2025 17:00 ---
--- Zitat von: SuperIngo am 07.05.2025 11:02 ---Moin..
Aktuell gibt es in NRW keine Angebote oder Informationen zu den Kollegen, die das 1. Beförderungsamt A13 inne haben. Ich denke, vor 2026 wird da nix passieren. Danach rechne ich mit der Anhebung auf A13 Z. Andere Bundesländer haben es so gehandhabt. Ein oder zwei Bundesländer ( Hessen/ Niedersachsen/ SH ???) haben auf A14 angehoben.
Hier wird darüber aktuell einiges länderübergreifend diskutiert....!!
https://www.lehrerforen.de/thread/65666-a13-f%C3%BCr-alle-was-passiert-mit-a13-posteninhabern/bitlife

--- End quote ---
Die Möglichkeit des Hinzuverdienens bis zur Obergrenze gemäß LBeamtVG wäre dann natürlich ein großer Vorteil, da sich Pension, Beihilfe und Arbeitsentgelt ergänzen würden.
Ich danke dir für die Rückmeldung.😊

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