Leitungsämter, Beförderungsstellen, Fachleitung in NRW

Begonnen von Dominic231, 13.04.2025 14:45

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Alurn

Also, ich bin bestimmt kein Experte für das Dienstrecht, hatte aber im Geschäftsverteilungsplan für Gesamtschulen aus der Bass folgendes entnommen: (Fußnote 3 für Gesamtschulrektor A13) "Der hier enthaltene fünfzigprozentige Stellenanteil des höheren Dienstes wird bei der Berechnung der Stellen für Studienrätinnen/Studienräte berücksichtigt."

Darüber hinaus weist die Bezügemitteilung jetzt auch 2.2 aus. (Aber auch das muss ja nichts heißen)

So long!

Chrisdus

Zitat von: Alurn in 19.05.2026 20:41Also, ich bin bestimmt kein Experte für das Dienstrecht, hatte aber im Geschäftsverteilungsplan für Gesamtschulen aus der Bass folgendes entnommen: (Fußnote 3 für Gesamtschulrektor A13) "Der hier enthaltene fünfzigprozentige Stellenanteil des höheren Dienstes wird bei der Berechnung der Stellen für Studienrätinnen/Studienräte berücksichtigt."

Darüber hinaus weist die Bezügemitteilung jetzt auch 2.2 aus. (Aber auch das muss ja nichts heißen)

So long!

Der Stellenanteil bezieht sich auf die Anzahl der Stellen im Höheren Dienst, von denen an der Gesamtschule 50% im Höheren Dienst sind und 50% im Gehobenen Dienst (in diesem Beispiel). Die Anzahl der Gesamtschulrektoren zählt demnach zum Höheren Dienst und wird entsprechend bei den anderen Stellen mitgezählt.
Das hat aber nichts mit dem Betätigungsfeld zu tun, das 50/50 Gehobener Dienst/Höherer Dienst lt. deiner Aussage ist. Es geht schlicht um die Wertigkeit der Planstelle und der prozentualen Verteilung an den Schulen.


Alurn



Dominic231

Gibt es eigentlich irgendwelche Neuigkeiten. Hat von der Politik irgendjemand mal irgendwas gesagt?
Momentan hört man dazu nichts.

SuperIngo

Zitat von: Dominic231 in 16.06.2026 19:16Gibt es eigentlich irgendwelche Neuigkeiten. Hat von der Politik irgendjemand mal irgendwas gesagt?
Momentan hört man dazu nichts.

Unser Gesamtschulleiter hat gesagt, aktuell gibt es nur für die Gesamtschulrektoren A13 eine Erhöhung auf Z und später auf A14.
Das 1. Beförderungsamt Lehrer A13 bekommt nix.
Habe Widerspruch dagegen beim LBV eingereicht. Dieser wurde angenommen und ruhend gestellt.

SuperIngo

 
Kam heute:

Spannender Satz:

" Die Prüfung weiterer Anpassungsbedarfe in der Folge der Anhebung der Einstiegsbesoldung im Schulbereich dauert derzeit noch an."

Beginn der Nachricht des MSB NRW >>>>>>>>>

Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,

zum 1. August 2026 wird die stufenweise Anpassung der Besoldung für Lehrkräfte mit einer Lehramtsbefähigung für die Primarstufe oder die Sekundarstufe I mit der Überleitung in ein Amt der Besoldungsgruppe A 13 abgeschlossen sein. Darüber hatte ich Sie am 5. Februar bereits informiert. Schwerpunkt der damaligen Information waren die Auswirkungen für tarifbeschäftigte Lehrkräfte. Nunmehr erhalten Sie eine Information für die Lehrkräfte im Beamtenverhältnis:



1. Lehrkräfte im bisherigen Einstiegsamt A 12

Beamtinnen und Beamten, die zum 1. August 2026 als Lehrkräfte ein Amt der Besoldungsgruppe A 12 mit den Amtsbezeichnungen

- Lehrerin, Lehrer mit der Befähigung für das Lehramt an Grundschulen,

-�Lehrerin, Lehrer mit der Befähigung für das Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen,

- Lehrerin, Lehrer mit der Befähigung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen,

- Lehrerin, Lehrer an allgemeinbildenden Schulen, soweit nicht anderweitig eingereiht,

- Lehrerin, Lehrer mit der Befähigung für das Lehramt der Primarstufe bei entsprechender Verwendung,

- Lehrerin, Lehrer mit der Befähigung für das Lehramt der Sekundarstufe I bei entsprechender Verwendung,

- Lehrerin, Lehrer mit der Befähigung für das Lehramt der Primarstufe und der Sekundarstufe I bei entsprechender Verwendung,

- Lehrerin, Lehrer mit der Befähigung für das Lehramt der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II bei entsprechender Verwendung innehaben, werden kraft Gesetzes in ein Amt der Besoldungsgruppe A 13 übergeleitet. Ein Antrag auf Überleitung oder eine Ernennungsurkunde sind nicht erforderlich.

Die neue Amtsbezeichnung lautet ab 1. August 2026 ,,Lehrerin, Lehrer mit der Befähigung für ein schulform- oder schulstufenbezogenes Lehramt an einer allgemeinbildenden Schule, soweit nicht anderweitig eingereiht".

Das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) wird die Anpassung der Besoldung mit den Bezügen für den Monat August 2026 vornehmen. Die bislang gezahlte Zulage nach § 91a des Landesbesoldungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LBesG NRW) entfällt mit Wirkung vom 1. August 2026.

Die betroffenen Lehrkräfte werden durch das LBV schriftlich über die gesetzliche Überleitung und die Anpassung der Besoldung informiert. Es wird gebeten, dass diese Lehrkräfte sorgfältig prüfen, ob sie über eine der oben genannten Amtsbezeichnungen verfügen und damit die Voraussetzungen für die Überleitung nach A 13 erfüllen. Falls Lehrkräfte feststellen, dass ihre Besoldung fehlerhaft angepasst wurde oder die Anpassung trotz Vorliegens der Voraussetzungen ausgeblieben ist, sollten sie sich unverzüglich an das LBV wenden.



2. Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter



Mit der Hebung des Einstiegsamtes für Lehrkräfte der Primarstufe und der Sekundarstufe I in die Besoldungsgruppe A 13 erfolgt zugleich eine entsprechende Anpassung des Anwärtergrundbetrags für die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter (§ 74 Absatz 2 LBesG NRW i.V.m. Anlage 12 zum LBesG NRW). Die Anpassung des Anwärtergrundbetrags erfolgt ebenfalls mit den Bezügen für den Monat August 2026.



3. Weitere Regelungen



Der Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in den Jahren 2026 bis 2028 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen sieht als rechtlich notwendige Folgewirkung zunächst die Anhebung des Amtes ,,Gesamtschulrektorin, Gesamtschulrektor – als Koordinatorin oder Koordinator" von A 13 auf A 13 mit Amtszulage vor. Die Überleitung der betroffenen Lehrkräfte in ein Amt A 13 mit Amtszulage soll ebenfalls kraft Gesetzes erfolgen. Die Zahlung der Amtszulage erfolgt unter dem Vorbehalt einer späteren gesetzlichen Regelung mit den Bezügen für August 2026. Die betroffenen Lehrkräfte werden vom LBV durch ein gesondertes Schreiben informiert.



Die Prüfung weiterer Anpassungsbedarfe in der Folge der Anhebung der Einstiegsbesoldung im Schulbereich dauert derzeit noch an.



Bitte stellen Sie sicher, dass alle betroffenen Lehrkräfte diese Information erhalten. Dies gilt auch für die Kolleginnen und Kollegen, die derzeit abgeordnet, beurlaubt oder längerfristig erkrankt sind. Für Ihre Unterstützung danke ich Ihnen.



Mit freundlichen Grüßen



Dr. Urban Mauer

Max_Muster

Zitat von: LehrerInNRW in 18.11.2025 13:12Man munkelt, dass Fr. Fellner bei SL Versammlungen gesagt habe, dass bei aktuell nach A13 beförderten nichts passieren wird.   
Das dürfte nicht nur aufgrund des Abstandsgebots problematisch werden.
KuK im ersten Beförderungsamt A13 sind auch von Bewerbungen auf das 2. Beförderungsamt A15 ausgenommen, da "Sprungbeförderungen" ausgeschlossen sind.
Ich denke auf Dauer kann das nur funktionieren, wenn die Laufbahnen 2.1 und 2.2 abgeschafft/zusammengelegt werden.

SuperIngo

Zitat von: Max_Muster in Gestern um 16:31Das dürfte nicht nur aufgrund des Abstandsgebots problematisch werden.
KuK im ersten Beförderungsamt A13 sind auch von Bewerbungen auf das 2. Beförderungsamt A15 ausgenommen, da "Sprungbeförderungen" ausgeschlossen sind.
Ich denke auf Dauer kann das nur funktionieren, wenn die Laufbahnen 2.1 und 2.2 abgeschafft/zusammengelegt werden.


Hamburg hat alle Lehrkräfte zu Studienräten A13 Z ernannt. Und m.W. alle Beförderten nach A14, Oberstudienrat.

Max_Muster

Zitat von: SuperIngo in Gestern um 19:03Hamburg hat alle Lehrkräfte zu Studienräten A13 Z ernannt. Und m.W. alle Beförderten nach A14, Oberstudienrat.
Ich bin gespannt. Das Problem liegt ja darin, dass wir uns nicht auf Stellen im ersten Beförderungsamt A14 bewerben können, da wir ja schon im ersten Beförderungsamt sind, allerdings A13, etwas grotesk. Da sind imho einige Reformen notwendig.