Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Mülleimer rausstellen
Satify:
Hallo,
Kurz und bündig,seit ner Weile stellt sich bei uns in der Ortschaft die Frage
wer die Mülleimer raus und reinstellt, vorallem wenn die Abholung Samstags ,Montags,vor oder
nach Feiertags (Brückentag)ist.gibts da jetzt ein Problem zumindest in der Theorie.
Wer ist vom Aufgabenbereich defacto zuständig...?Hausmeister vO nicht vorhanden und jemand vom
Bauhof müsste jedes Mal min. 5km anfahren.
Die neue Reinigungskraft (normal Mo-Fr)die jetzt auch nicht mehr von einer Fremdfirma kommt,macht das zwar
aber irgendwie hat das "Controlling" ein Problem damit ,weil das Mülleimer rausstellen eigentlich in den Hausmeister-Bereich fällt und das fällt in eine höhere Entgeltgruppe...Status ist jetzt fast ein halbes Jahr
so
TVOEDAnwender:
--- Zitat ---Hallo,
Kurz und bündig,seit ner Weile stellt sich bei uns in der Ortschaft die Frage
wer die Mülleimer raus und reinstellt...
--- End quote ---
Der Person, dem der Arbeitgeber diese Tätigkeit im Rahmen des Direktionsrecht zuweist.
FearOfTheDuck:
Zuständig ist der, dem der AG diese Aufgabe übertragen hat.
Warum das Schieben einer Mülltonne eine höherwertige Tätigkeit sein soll, erschließt sich nicht.
TVOEDAnwender:
--- Zitat ---Warum das Schieben einer Mülltonne eine höherwertige Tätigkeit sein soll, erschließt sich nicht.
--- End quote ---
Kennst Du nicht die neu vereinbarte Fallgruppe 3 in der EG 9a?
3. Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit selbstständige Leistungen erfordert oder mindestens 1/10 den Mülleimer rausstellen.
MoinMoin:
Großartig wie da jemand im "Controlling" einmal mehr zeigt wie ahnungslos und unfähig sie sind.
Der Arbeitsvorgang Mülleimerrausstellen entspricht ziemlich genau EG1, wenn vorher der Inhalt überprüft werden soll EG2-3 (je nachdem was für Müll es ist. Und wenn da auch noch Aktenvernichtung etc. dabei ist EG9a.
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