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Neuen Ausweis und Pass erst nach Abschluss des Rückmeldeverfahrens?
seine:
Hallo,
hab mich soeben in einer kleine Gemeinde mit neuem Wohnsitz ab heute angemeldet und wollte gleich einen neuen Perso und Reisepass beantragen.
Das würde nicht gehen, weil dafür das sog. Rückmeldeverfahren abgeschlossen sein muss.
Ich sagte, dass ich das von der Großstadt, von der ich komme, anders kenne Dass man sozusagen bereits vor Abschluss dieses Rückmeldeverfahrens sich auf eigenes Risiko neuen Ausweise und Pässe ausstellen lassen kann. Wenn also meine Stadt, von der ich komme, das Rückmeldeverfahren nicht bestätigt bzw. sich Unstimmigkeiten bzgl. meiner Daten ergeben, muss ich die beantragten Ausweise und Pässe bezahlen, obwohl diese dann gleich vernichtet werden müssen, weil diese falsche Daten enthalten. Da ich mir sicher bin, dass bei mir alles stimmt, wollte ich das so machen.
Aber nein.
Ich habe nun einerseits nichts gefunden, wonach ich Anspruch darauf hätte, andererseits konnte mir das Mädel nicht sagen, auf welcher Rechtsgrundlage ihr handeln beruht. Das würde man hier schon immer so machen.
Könnt ihr mir da bitte helfen?
Besteht ein Anspruch erst nach Abschluss des Rückmeldeverfahrens oder bereits vorher mit entsprechendem Risiko?
Danke.
LG
PiratJack1991:
Moin,
ich bin im letzten Jahr selbst umgezogen (Innerhalbs NRW) und da war es so, dass bei der Ummeldung ich keinen neuen Personalausweis brauchte, sondern, dass ein kleiner Aufkleber mit der neuen Adresse auf den Ausweis geklebt wurde. (Dies war bisher bei allen meinen Umzügen in NRW so). Der Ausweis selbst wurde dann auch nochmal ausgelesen und dort wurden die digitalen Daten auch geändert.
Mein Personalausweis hat also immer noch die Ursprüngliche Laufzeit.
Einen Reisepass habe ich nicht, da kann ich nichts zu sagen.
Ich habe aber noch schwach im Hinterkopf, dass der Adressenaufkleber nur eine gewisse Anzahl genutzt wird, bevor man tatsächlich einen neuen beantragen muss.
Eventuell sind die Bestimmungen in jeden Bundesland unterschiedlich. Sicherlich können hier die belesenen Leute hier im Forum mehr sagen.
clarion:
In Niedersachsen ist das beim Perso auch so. Ich bin während der Laufzeit des alten Persos mehrmals umgezogen. Es wurde nur ein Aufkleber am Perso angebracht.
seine:
Ja, das mit dem Adressaufkleber ist bekannt und wird auch so bundesweit bei gültigen Persos so gemacht. Bei gültigen Pässen gibt es auch passende Etiketten. Die meisten ändern das dort aber handschriftlich.
Es geht mir aber um neue Ausweise, Pässe, da meine abgelaufen sind.
KaiBro:
Es geht hier nicht um einen neuen Adressaufkleber, sondern um die Anmeldung am neuen Wohnort mit gleichzeitiger Beantragung eines neuen Ausweisdokuments.
Hier in der Umgebung wird es so gehandhabt, dass zumindest die Rückmeldung abgewartet wird. Aber Bürgerbüros arbeiten durchaus sehr unterschiedlich. Bei dem einen muss man jedes mal die Geburtsurkunde vorlegen, bei dem anderen reicht es einmalig.
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