Kurz zum Hintergrund:
Wenn du dich anmeldest, werden deine Daten im sogenannten Rückmeldeverfahren zwischen alter und neuer Meldebehörde hin und her geschickt. Also bei Anmeldung schickt die neue Behörde deine Daten an die alte und fragt damit, stimmen die Daten. Die alte Behörde meldet zurück, jau, stimmt, und hier sind alle anderen Daten, ggf. korrigiert sie auch manche Daten.
Bei der Anmeldung weiß die Meldebehörde also erstmal nicht, ob bei dir Passversagungsgründe gespeichert sind, also dass dir gar kein Pass/Perso ausgestellt werden darf. Daher kommt das mit dem "Wir müssen erst das Rückmeldeverfahren abwarten". Das ist eigentlich auch aus eben diesen Gründen nicht zu beanstanden.
Jetzt ist es aber so, dass a) Passversagungsgründe äußerst selten sind und b) es mittlerweile den "Vorausgefüllten Meldeschein" gibt. Die neue Behörde fragt also direkt bei Anmeldung deine Daten an und kann die automatisch übernehmen. Da "sollte" auch beistehen ob Versagungsgründe bestehen. Die Wahrscheinlichkeit, dass bei jemandem also Versagungsgründe gespeichert sind UND diese beim VAMS nicht angezeigt wurden tendiert daher gegen Null.
Meine Meldebehörde macht daher das Verfahren, wie du beschriebst, mit "auf eigenes Risiko". Du unterschreibst, wenn etwas falsch ist oder du Versagungsgründe hast, ist das Geld futsch. Ich denke, das ist ein durchaus zulässiger Mittelweg, um zum Einen auf der sicheren Seite zu sein, auf der anderen aber den Perso/Passantrag nicht unnötig zu verzögern.
Vorläufige Dokumente, also direkt bei Anmeldung ein vorl. Perso, bekommst du aber sicher nirgends. Ich denke, darum geht es dir hier aber nicht.
Bei dem einen muss man jedes mal die Geburtsurkunde vorlegen, bei dem anderen reicht es einmalig.
Ohne Grund bei jedem Antrag eine Geburtsurkunde zu fordern ist meines Wissens nicht zulässig. Insbesondere wenn es nicht der erste Pass/Perso ist.