Autor Thema: Neuen Ausweis und Pass erst nach Abschluss des Rückmeldeverfahrens?  (Read 1341 times)

seine

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Hallo,

hab mich soeben in einer kleine Gemeinde mit neuem Wohnsitz ab heute angemeldet und wollte gleich einen neuen Perso und Reisepass beantragen.

Das würde nicht gehen, weil dafür das sog. Rückmeldeverfahren abgeschlossen sein muss.

Ich sagte, dass ich das von der Großstadt, von der ich komme, anders kenne  Dass man sozusagen bereits vor Abschluss dieses Rückmeldeverfahrens sich auf eigenes Risiko neuen Ausweise und Pässe ausstellen lassen kann. Wenn also meine Stadt, von der ich komme, das Rückmeldeverfahren nicht bestätigt bzw. sich Unstimmigkeiten bzgl. meiner Daten ergeben, muss ich die beantragten Ausweise und Pässe bezahlen, obwohl diese dann gleich vernichtet werden müssen, weil diese falsche Daten enthalten. Da ich mir sicher bin, dass bei mir alles stimmt, wollte ich das so machen.

Aber nein.

Ich habe nun einerseits nichts gefunden, wonach ich Anspruch darauf hätte, andererseits konnte mir das Mädel nicht sagen, auf welcher Rechtsgrundlage ihr handeln beruht. Das würde man hier schon immer so machen.

Könnt ihr mir da bitte helfen?

Besteht ein Anspruch erst nach Abschluss des Rückmeldeverfahrens oder bereits vorher mit entsprechendem Risiko?

Danke.

LG

PiratJack1991

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Moin,

ich bin im letzten Jahr selbst umgezogen (Innerhalbs NRW) und da war es so, dass bei der Ummeldung ich keinen neuen Personalausweis brauchte, sondern, dass ein kleiner Aufkleber mit der neuen Adresse auf den Ausweis geklebt wurde. (Dies war bisher bei allen meinen Umzügen in NRW so). Der Ausweis selbst wurde dann auch nochmal ausgelesen und dort wurden die digitalen Daten auch geändert.
Mein Personalausweis hat also immer noch die Ursprüngliche Laufzeit.
Einen Reisepass habe ich nicht, da kann ich nichts zu sagen.

Ich habe aber noch schwach im Hinterkopf, dass der Adressenaufkleber nur eine gewisse Anzahl genutzt wird, bevor man tatsächlich einen neuen beantragen muss.

Eventuell sind die Bestimmungen in jeden Bundesland unterschiedlich. Sicherlich können hier die belesenen Leute hier im Forum mehr sagen.
Liebe Grüße
PiratJack1991

clarion

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In Niedersachsen ist das beim Perso auch so. Ich bin während der Laufzeit des alten Persos mehrmals umgezogen. Es wurde nur ein Aufkleber am Perso angebracht.

seine

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Ja, das mit dem Adressaufkleber ist bekannt und wird auch so bundesweit bei gültigen Persos so gemacht. Bei gültigen Pässen gibt es auch passende Etiketten. Die meisten ändern das dort aber handschriftlich.

Es geht mir aber um neue Ausweise, Pässe, da meine abgelaufen sind.

KaiBro

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Es geht hier nicht um einen neuen Adressaufkleber, sondern um die Anmeldung am neuen Wohnort mit gleichzeitiger Beantragung eines neuen Ausweisdokuments.

Hier in der Umgebung wird es so gehandhabt, dass zumindest die Rückmeldung abgewartet wird. Aber Bürgerbüros arbeiten durchaus sehr unterschiedlich. Bei dem einen muss man jedes mal die Geburtsurkunde vorlegen, bei dem anderen reicht es einmalig.


Ytsejam

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Kurz zum Hintergrund:

Wenn du dich anmeldest, werden deine Daten im sogenannten Rückmeldeverfahren zwischen alter und neuer Meldebehörde hin und her geschickt. Also bei Anmeldung schickt die neue Behörde deine Daten an die alte und fragt damit, stimmen die Daten. Die alte Behörde meldet zurück, jau, stimmt, und hier sind alle anderen Daten, ggf. korrigiert sie auch manche Daten.

Bei der Anmeldung weiß die Meldebehörde also erstmal nicht, ob bei dir Passversagungsgründe gespeichert sind, also dass dir gar kein Pass/Perso ausgestellt werden darf. Daher kommt das mit dem "Wir müssen erst das Rückmeldeverfahren abwarten". Das ist eigentlich auch aus eben diesen Gründen nicht zu beanstanden.

Jetzt ist es aber so, dass a) Passversagungsgründe äußerst selten sind und b) es mittlerweile den "Vorausgefüllten Meldeschein" gibt. Die neue Behörde fragt also direkt bei Anmeldung deine Daten an und kann die automatisch übernehmen. Da "sollte" auch beistehen ob Versagungsgründe bestehen. Die Wahrscheinlichkeit, dass bei jemandem also Versagungsgründe gespeichert sind UND diese beim VAMS nicht angezeigt wurden tendiert daher gegen Null.

Meine Meldebehörde macht daher das Verfahren, wie du beschriebst, mit "auf eigenes Risiko". Du unterschreibst, wenn etwas falsch ist oder du Versagungsgründe hast, ist das Geld futsch. Ich denke, das ist ein durchaus zulässiger Mittelweg, um zum Einen auf der sicheren Seite zu sein, auf der anderen aber den Perso/Passantrag nicht unnötig zu verzögern.

Vorläufige Dokumente, also direkt bei Anmeldung ein vorl. Perso, bekommst du aber sicher nirgends. Ich denke, darum geht es dir hier aber nicht.

Bei dem einen muss man jedes mal die Geburtsurkunde vorlegen, bei dem anderen reicht es einmalig.

Ohne Grund bei jedem Antrag eine Geburtsurkunde zu fordern ist meines Wissens nicht zulässig. Insbesondere wenn es nicht der erste Pass/Perso ist.

BAT

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Ich denke, wer einen Sachbearbeiter mit Mädel anspricht, wird keine sachlichen Gründe für die Amtshandlung gehabt haben.  ;)

Ob es dann in Foren Antworten gibt, liegt sicher an den geschätzten Mitdiskutanten.