Autor Thema: Wechsel von der Polizei SH (LG 1.2) zur Polizei NRW (LG 2.1)  (Read 1142 times)

Franch

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Ich grüße euch,

aktuell bin ich Polizeiobermeister (POM) bei der Polizei SH.

Gerne würde ich zur Polizei NRW wechseln.

Laut den Versetzungsregularien sei ein Wechsel nach NRW nur mit einem Tauschpartner (TP) innerhalb der selben LG möglich.

Nun konnte ich über die folgende kleine Anfrage im Landtag SH https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl20/drucks/02600/drucksache-20-02611.pdf feststellen, dass ein Wechsel als POM nach NRW möglich sei.

Die LVO NRW konnte ich einsehen.

Hier stachen mir die §11 (4) LVO iVm §19 (1) LVO und §22 (2) LVO ins Auge - entsprechend mit den Kollegen, die bei der Einführung der zweigeteilten Laufbahn in NRW übergeleitet wurden und ohne Studium (1. Säule) bis max. A11 kommen.

Hat jemand Erfahrungen mit solch einem Wechsel von der Polizei XY (LG 1.2) zur Polizei NRW (LG 2.1) gemacht und könnte mir das Verfahren erläutern bzw. erläutern.

Vielen lieben Dank  :)

Casa

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Zitat
Laut den Versetzungsregularien sei ein Wechsel nach NRW nur mit einem Tauschpartner (TP) innerhalb der selben LG möglich.

Und das steht wo?

Zitat
Nun konnte ich über die folgende kleine Anfrage im Landtag SH https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl20/drucks/02600/drucksache-20-02611.pdf feststellen, dass ein Wechsel als POM nach NRW möglich sei.

Ab und an wird laufbahnfremd getauscht.

Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Franch

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Das steht im Intranet.

Das hört sich schonmal gut an  :)