Wenn du beim Bund auch die EG 9a bekommst, würde ich an deiner Stelle die Fortsetzung der Stufenlaufzeit als Voraussetzung nennen.
Selbstverständlich ist dies möglich, § 16 TVöD-Bund.
Wenn es nicht die EG 9a, sondern eine höhere EG ist, besteht trotzdem auch die Möglichkeit, sich Restlaufzeiten anerkennen zu lassen, sodass die Stufenlaufzeit einfach weiter läuft, wenn diese Vorzeiten förderlich für die neue Tätigkeit sind.