Hallo zusammen,
nach einer medizinischen Behandlung beim Kardiologen musste ich feststellen, dass die PKV den größten Teil der Kosten nicht übernehmen möchte. Die Rechnung wurde durch die Versicherung geprüft. Das Gutachten liegt mir nun vor.
Die Beihilfe hat sämtliche Kosten übernommen und damit die medizinische Notwendigkeit anerkannt.
In meinem Vertrag zur PKV-Versicherung heißt es relativ weit oben: Leistungen orientieren sich an den Beihilferegelungen des Landes NRW
Ich habe den behandelnden Arzt bereits um eine Stellungnahme gebeten. Wäre es ein weiteres gewichtiges Argument im Rahmen des Wiederspruchs zu erwähnen, dass die Beihilfe die medizinische Notwendigkeit anerkennt und ihren Teil bereits ausgezahlt hat?
Es handelt sich um mehrere tausend €. Über eure Unterstützung würde ich mich sehr freuen.
Herzliche Grüße