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Beihilfe zahlt, PKV nicht
GurkeRLP:
Hallo zusammen,
nach einer medizinischen Behandlung beim Kardiologen musste ich feststellen, dass die PKV den größten Teil der Kosten nicht übernehmen möchte. Die Rechnung wurde durch die Versicherung geprüft. Das Gutachten liegt mir nun vor.
Die Beihilfe hat sämtliche Kosten übernommen und damit die medizinische Notwendigkeit anerkannt.
In meinem Vertrag zur PKV-Versicherung heißt es relativ weit oben: Leistungen orientieren sich an den Beihilferegelungen des Landes NRW
Ich habe den behandelnden Arzt bereits um eine Stellungnahme gebeten. Wäre es ein weiteres gewichtiges Argument im Rahmen des Wiederspruchs zu erwähnen, dass die Beihilfe die medizinische Notwendigkeit anerkennt und ihren Teil bereits ausgezahlt hat?
Es handelt sich um mehrere tausend €. Über eure Unterstützung würde ich mich sehr freuen.
Herzliche Grüße
Zyn:
Moin,
ich hatte das gleiche Problem mit einer Arztrechnung mit der Halleschen. Nach dem Hinweis und der Übersendung des Beihilfebescheides haben die dann bezahlt. Solltest du auf jeden Fall probieren.
GurkeRLP:
Herzlichen Dank für den Tipp. Das ist super.
Ci:
--- Zitat von: Zyn am 16.04.2025 10:05 ---Moin,
ich hatte das gleiche Problem mit einer Arztrechnung mit der Halleschen. Nach dem Hinweis und der Übersendung des Beihilfebescheides haben die dann bezahlt. Solltest du auf jeden Fall probieren.
--- End quote ---
Hallo Zyn,
Du bist bei der Halleschen versichert?
Findet man ja fast nie jemanden.
Kannst du mir von deinen Erfahrungen berichten?
Beste Grüße
Saxum:
--- Zitat von: GurkeRLP am 16.04.2025 09:58 ---Die Beihilfe hat sämtliche Kosten übernommen und damit die medizinische Notwendigkeit anerkannt.
In meinem Vertrag zur PKV-Versicherung heißt es relativ weit oben: Leistungen orientieren sich an den Beihilferegelungen des Landes NRW
--- End quote ---
Der ehrlichen Interesse halber, wo genau steht dieser Passus in den Versicherungsbedingungen der Hallerschen bzw. kann man den entsprechenden Passus hier vielleicht einfügen / screenshotten? Da ich es dort so nicht vorgefunden habe.
Zum eigentlichen Thema an sich, sollte der Widerspruch bei der Versicherung zusammen, wie hier auch gut empfohlen, mit der Stellungnahme des Arztes zur medizinischen Notwendigkeit (wichtige Voraussetzung) sowie zusätzlich dem Beihilfebescheid nichts gebracht haben, hilft es oft auch den PKV-Obmund anzurufen, das muss vor einer etwaigen Klage geschehen und ist auch kostenfrei. Oft kann da entweder eine Klärung herbeigeführt werden oder zumindest einem erklärt werden "warum" diese Leistungen nicht erstattet wurden.
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