Hi zusammen,
mir wurde vor Kurzem während der Probezeit gekündigt (bin Tarifbeschäftigter im öffentlichen Dienst) und ich bin gerade dabei, mich neu zu orientieren. Ich hab irgendwo gelesen, dass man laut § 629 BGB einen Anspruch auf Freistellung hat, wenn man z. B. Vorstellungsgespräche, Termine beim Arbeitsamt oder Probearbeiten wahrnehmen muss – also alles, was mit der Suche nach einer neuen Stelle zu tun hat.
Jetzt frage ich mich:
Gilt das auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst (TVöD)? Und wie genau läuft das dann?
– Muss ich meinen Chef um Freistellung bitten?
– Wie viele Termine darf man so machen?
– Was heißt „Freistellung“ konkret – also: darf ich während der Arbeitszeit weg und bekomme die Zeit bezahlt? Oder muss ich die nacharbeiten oder Urlaub nehmen?
Würde mich freuen, wenn jemand Erfahrungen damit hat. Ich will jetzt keinen Ärger riskieren, aber auch nicht auf etwas verzichten, das mir rechtlich zusteht.
Danke euch!