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[NI] Amtsärztliche Untersuchung zur Überprüfung der Dienstfähigkeit
Magnia:
Guten Abend,
ich habe ein Schreiben mit der Info erhalten, dass mein örtliches Gesundheitsamt mit der amtsärztlichen Untersuchung zur Überprüfung meiner Dienstfähigkeit beauftragt wurde.
Ich dem Schreiben steht, dass die Möglichkeit einer begrenzten Dienstfähigkeit in die Untersuchung mit einbezogen wird.
Im Internet bin ich auf folgendes gestoßen: https://www.schure.de/2041101/0000045.htm
Dort steht: Die Regelung wird auf Beamtinnen und Beamte ab dem vollendeten 50.Lebensjahr beschränkt und die Regelungsdauer zunächst auf fünf Jahre befristet. Vor Ablauf der Befristung wird zu überprüfen sein, ob sich die Regelung bewährt hat und die Befristung entfallen kann. In diesem Zusammenhang soll auch geprüft werden, ob die Altersbegrenzung aufgehoben werden kann.
Jetzt ist es aber so, dass ich noch gar keine 50 bin.
Wie ist das Ganze dann zu verstehen?
Wurde dieser Beschluss aktualisiert, sodass die Altersbegrenzung aufgehoben wurde? Wenn ja,
wann und wo?
Vielen Dank
[Mod-Edit]:
Länderkürzel
Schlaubi:
Hallo Magnia,
geht es um Niedersachsen? Das entnehme ich dem zitierten Link. Darf ich fragen, nach welcher Zeit der Erkrankung du zum Amtsarzt geladen wurdest?
In der Regel sollte eine Teildienstfähigkeit möglich sein. Das ist auch dem Informationsschreiben beigefügt. Arbeitest du dann 50%, erhieltest du 75% der Bezüge, die allerdings nicht ruhgehaltfähig sind. Hier wird allerdings gerade geklagt - weis da vllt. jemand anderes genaueres?
Magnia:
Hallo,
ja, es ist Niedersachsen.
Ich war 8 Wochen erkrankt. Dann war ich eine Woche wieder voll im Dienst und hatte direkt das Schreiben im Briefkasten.
Viele Grüße
Magnia
Schlaubi:
Hallo Magnia,
letztlich arbeitest du bereits wieder voll. Der Besuch beim Amtsarzt kann auch eine Chance sein bzgl. BEM Maßnahmen oder Arbeitsplatzgestaltung. Strebst du eine begrenzte Dienstfähigkeit an?
8 Wochen erscheint mir äußerst kurz, meist erfolgt die Ladung erst nach etwa 6 Monaten, mindestens aber 3 monatiger Krankheit in 6 Monaten. Gab es vorher vorherige Ausfälle oder objektive Anzeichen einer eingeschränkten Dienstfähigkeit?
Vielleicht nicht ganz unwichtig: arbeitest du in der Verwaltung/ Polizei / Lehramt?
Magnia:
Hallo,
ich war etwas verwundert, da ich nach 6 Wochen mit einem BEM gerechnet habe.
Kann der Amtsarzt ein BEM „verordnen“?
Viele Grüße
Magnia
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