Ich habe mich aus dem Beamtenverhältnis entlassen lassen, um schnell und unkompliziert wieder zurück in mein Heimatbundesland Thüringen ziehen zu können. Hier habe ich nun eine Stelle als Angestellte mit der EG9b angetreten. Bereits im Vorstellungsgespräch sprach ich die Thematik der Stufenübernahme an. Als Beamtin hatte ich bereits die Stufe 2 (4 Jahre Berufserfahrung, die Stufenlaufzeiten waren hier etwas anders). Die Stufe 2 hätte ich auch gerne mit in die EG9b genommen. Die Thematik wurde auch vor Vertragsunterzeichnung nochmals aufgenommen, da hieß es jedoch, dass der zust. Referent dies noch prüft. Ich sollte dem Ref. dann auch eine Gegenüberstellung zuarbeiten, aus der die Überschneidungen meiner bisherigen Tätigkeit und der neuen dargestellt werden. Dass eine einschlägige Berufserfahrung vorliegt, ist von allen Seiten (direkter Vorgesetzter + Ref.) unstreitig anerkannt. Die Tedenz geht gar dahin, dass ich überqualifiziert für diese Stelle bin.
Nun ergab die weitere Prüfung jedoch Folgendes: § 16 Abs. 2 TV-L spricht von einschlägiger Berufserfahrung aus einem AV. Da ich die Jahre zuvor aber ausschließlich in einem Beamtenverhältnis tätig war kann meine Berufserfahrung nicht anerkannt werden. Eben diese Berufserfahrung hat aber dazu geführt, dass ich nach ca. 4 Wochen eingearbeitet war und ab da sogar diverse Aufgaben aus anderen Bereichen zusätzlich übernommen habe.
Das Thema ist durchaus strittig, es gibt nicht viel Kommentierung/Rechtsprechung hierzu, wenn man etwas findet, dann verschiedene Meinungen. Eine herrschende Rspr. hat sich noch nicht etabliert.
Bei meiner eigenen Recherche fand ich heraus, dass bspw. NRW eine Verwaltungsvfg. zum TV-L/§16 erlassen hat, wonach genau geregelt ist, dass auch eine Berufserfahrung von Beamten, Richtern, Soldaten, etc. anerkannt werden kann, sofern einschlägig. Eine solche Vwvfg. gab es wohl nach Auskunft des Referenten so auch in Thüringen bis 2013. Diese sei dann 2013 ausgelaufen und nicht mehr verlängert worden. Seine Nachfrage bei dem zust. Ministerium, ob diese Regelung dann nun so analog für meinen Fall übernommen werden kann, da es sie ja in der Vergangenheit bereits gab, wurde von da verneint, man wolle eben diese enge Auslegung des Gesetzes. Ich war der erste Fall an meiner Behörde, der vom Beamten- ins Angestelltenverhältnis gewechselt ist.
Hat jemand Erfahrungen hierzu, insbesondere in Thüringen? Kennt jemand einschlägige Entscheidungen/Rspr.?
Ich warte nun noch auf die schriftliche Mitteilung des Prüfergebnis zur Stufenzuordnung. Ich erwäge damit ggf. einen Rechtsanwalt zu betrauen, da das Ergebnis mMn lebensfremd ist.
Dass meine vorherige Berufserfahrung einschlägig ist wird so auch von meinem direkten Vorgesetzten und den Referenten selbst anerkannt.