Autor Thema: Von Tarif West auf Ost gewechselt - VBL für Zeit in West erstattbar?  (Read 942 times)

tschenneck

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Hallo,

ich war in der Zeit von Mai 2024 bis Februar 2025 im IT-Systemhaus der BA (TV-BA) dem Tarifgebiet West zugeordnet. Offenbar war diese Zuordnung ein Fehler und weil mein Arbeitsort eigentlich im Gebiet Ost liegt, wurde ich dazu genötigt, eine Änderungsvereinbarung zu unterzeichnen, die mich ab März auf Gebiet Ost umstellt.

Nun gibt es in der VBL Klassik ja keine Wartezeit im Gebiet Ost und die Beträge sind nicht erstattbar. Kann ich den Zeitraum Mai-Februar dennoch erstatten lassen, weil zu dem Zeitpunkt in West eingezahlt wurde?

Rentenonkel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,020
Durch den Wechsel von einem Arbeitgeber (West) in Arbeitgeber (Ost) bleibt die Versicherungspflicht bei der VBL Klassik erhalten, lediglich die Anlageform unterscheidet sich.

Daher ist eine Beitragserstattung nicht möglich. Stattdessen setzt sich die spätere Rente aus Beiträgen West und Ost zusammen.

Etwas anderes kann gelten, wenn man aus der VBL Klassik insgesamt ausscheidet, bevor man die Wartezeit erfüllt hat. Das wäre dann aber ein anderer Sachverhalt.