Hallo,
ich war in der Zeit von Mai 2024 bis Februar 2025 im IT-Systemhaus der BA (TV-BA) dem Tarifgebiet West zugeordnet. Offenbar war diese Zuordnung ein Fehler und weil mein Arbeitsort eigentlich im Gebiet Ost liegt, wurde ich dazu genötigt, eine Änderungsvereinbarung zu unterzeichnen, die mich ab März auf Gebiet Ost umstellt.
Nun gibt es in der VBL Klassik ja keine Wartezeit im Gebiet Ost und die Beträge sind nicht erstattbar. Kann ich den Zeitraum Mai-Februar dennoch erstatten lassen, weil zu dem Zeitpunkt in West eingezahlt wurde?