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Pflicht zur Stellenausschreibung nach Neubewertung einer Stelle - Stelleninhaber

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BAT:
Nun, dann soll es so sein. Aber darum ging es nicht.

Wenn denn doch irgendwann mal hausintern auch für Beamte ausgeschrieben wird, ist natürlich auch das Beamtenrecht betroffen.

Zumindest ist falsch, pauschal im Sachverhalt zu unterstellen, dass Beamtenrecht nicht betroffen ist.

MoinMoin:

--- Zitat von: BAT am 20.04.2025 14:41 ---Nun, dann soll es so sein. Aber darum ging es nicht.

Wenn denn doch irgendwann mal hausintern auch für Beamte ausgeschrieben wird, ist natürlich auch das Beamtenrecht betroffen.

Zumindest ist falsch, pauschal im Sachverhalt zu unterstellen, dass Beamtenrecht nicht betroffen ist.

--- End quote ---
Eher ist es falsch pauschal anzunehmen, dass der AG die Stelle auch für Beamten ausschreibt.
Denn ist pauschal falsch mehr anzunehmen als der SV hergibt und dort wird von dem Aufgabenzuwachs eines Angestellten geschrieben und das deswegen angeblich ausgeschrieben werden müsste, bevor der AN höhergruppiert werden darf.

Und daher ist nach der SV Schilderung das Beamtenrecht nicht betroffen, da da keine Beamten betroffen sind.

Und solange es keine Rechtsgrundlage gibt, die verlangt, dass jede Verwaltungsstellen auch für Beamte ausgeschrieben werden muss, ist nicht anzunehmen, dass in diesem SV die Angestelltenstelle zusätzlich als Beamtenstelle ausgeschrieben werden müsste.

Das es bei euch so ist, das alles auch für Beamte ausgeschrieben wird, ist keine Rechtsgrundlage und dass du es nicht anders kennst, auch kein Grund. Wie dargelegt, kennen es andere komplett anders.

Davon ab: Auf eine Angestelltenstelle kann sich jeder Beamte bewerben, der die Voraussetzungen erfüllt. 8)



BAT:
Mache es nicht so kompliziert und lebensfremd.

Dafür braucht man keine Rechtsgrundlage. Die meisten Verwaltungen haben Beschäftigte und Beamte. Da schreibt man für beide Seiten aus.

Wir haben Wasserstationen installiert. Könnte man nur für Beschäftigte freigeben, gibt ja keine Rechtsgrundlage, dass Beamte sich dort auch was holen dürfen.

Frohe Ostern

MoinMoin:

--- Zitat von: BAT am 21.04.2025 10:52 ---Mache es nicht so kompliziert und lebensfremd.

--- End quote ---
Du machst es doch kompliziert mit der Behauptung, dass jeder Angestellten stelle auch unter Beamtenrecht fällt.
Ich schreibe hier voll aus dem realem Leben du nur aus deiner lokalen Blase so scheint es.

--- Zitat ---Dafür braucht man keine Rechtsgrundlage.
--- End quote ---
Um etwas zu erzwingen braucht es sicherlich eine Rechtsgrundlage.

--- Zitat --- Die meisten Verwaltungen haben Beschäftigte und Beamte.
--- End quote ---
ja

--- Zitat ---Da schreibt man für beide Seiten aus.
--- End quote ---
Kann man machen, muss man aber nicht!
Also bei euch ja, bei anderen nie oder je nach dem.
Bei uns sogar eher sehr selten, das wir Stellen haben, die sowohl als auch ausgeschrieben werden.


--- Zitat ---Wir haben Wasserstationen installiert. Könnte man nur für Beschäftigte freigeben, gibt ja keine Rechtsgrundlage, dass Beamte sich dort auch was holen dürfen.

--- End quote ---
Und was hat das mit der Behauptung von dir zu tun, dass alle Verwaltungsstellen auch für Beamten ausgeschrieben werden müssen?
Und somit jede Ausschreibung unter Beamtenrecht fällt. Das ist nämlich lebensfremd und macht es schwierig, wenn man so denkt.

--- Zitat ---Frohe Ostern

--- End quote ---
und dann ist auch noch der Pabst tot.

BAT:
Ich schenke dir ein "p".

Nein, man braucht keine Rechtsgrundlage. Rede ich hier gegen die Wand? Was willst du erzwingen, eine Ausschreibung? Natürlich erzwingt man gerichtlich die eigene Besetzung der Stelle als Beamter, falls der Arbeitgeber ohne Anlass den potentiellen Bewerberkreis verringert.

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