Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[TH] Rückzahlungspflicht
Laxra:
Moin,
Ich hätte mal eine Frage zur Rückzahlungspflicht. Zum Sachverhalt: Anwärter im gehobenen Dienst in einer Steuerverwaltung, plane jedoch den Wechsel zum gehobenen Dienst in einer Polizeibehörde in einem neuen Bundesland. Müssen Anwärterbezüge etc. zurückgezahlt werden, auch wenn man im öD bleibt? Beim Wechsel in die neue Behörde wäre ich im 2. Studienjahr und somit noch nicht ausgelernt.
[Mod-Edit]:
Länderkürzel
Autodoc:
Moin,
Ich kann nur von meiner damaligen Situation berichten. Ich war ganz normal ins Studium gestartet und habe einen Zettel unterschreiben müssen. Dort war klar geregelt, dass ich fünf Jahre im öffentlichen Dienst verbleiben muss.
Ob man das nun auch auf die verschiedenen Laufbahnen und Dienstherren ummünzen kann, das weiß ich natürlich nicht. Aber sowas wirst du doch auch bei der Einstellung bekommen haben?
NWB:
Welches Bundesland?
Laxra:
Wäre ein Wechsel von Thüringen (Finanzministerium, Finanzamt, Duales Studium) nach Berlin (gehobener Polizeivollzugsdienst, Duales Studium)
Rentenonkel:
Wenn du einen Antrag auf Abordnung mit dem Ziele der dauerhaften Versetzung stellst, sollte das auch ohne Rückzahlungspflicht funktionieren.
Ob dein bisheriger Dienstherr das genehmigt ist jedoch eine andere Frage
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