Aber zurück zu meiner ursprünglichen Frage: wäre das jetzt eine dienstliche Weisung,.. runtergebrochen?
Die Antwort wurde Dir bereits gegeben, sofern Du dienstlich angewiesen bist, entweder per allgemeiner Verfügung Deiner Hausleitung oder durch direkte Weisung des disziplinarisch Vorgesetzten, dann hast Du dieser zu folgen.
Die persönliche Einstellung dazu ist unerheblich, Du handelst als Beamter im Namen des Dienstherren.
Eine Verweigerung kann demzufolge disziplinarische Konsequenzen haben, von den unerwünschten Nebenwirkungen einer vielleicht aufgeflogenen "falschen Krankmeldung" einmal ganz zu schweigen.
Ich denke, an dieses Thema können wir ein Schloß machen @Unknown