Autor Thema: Regenbogenflagge an Dienstgebäuden..  (Read 3381 times)

Grünerhans

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Antw:Regenbogenflagge an Dienstgebäuden..
« Antwort #15 am: 15.04.2025 20:19 »
Und warum schreibt bebolus ständig Quatsch im Stile eines komischen AfD Sympathisanten?  Hat er im Job nichts zu tun?

Du ja scheinbar auch nicht mit deinen 2750 Beiträgen. Und Recht hat er ja. Pointiert auf den Punkt gebracht wie es hier mittlerweile in dieser abgewickelten Bananenrepublik (vorallem im "Gleichstellungsbeauftragten" öD) läuft. Zu amüsant  8) ;D

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Antw:Regenbogenflagge an Dienstgebäuden..
« Antwort #16 am: 16.04.2025 07:39 »
Und warum schreibt bebolus ständig Quatsch im Stile eines komischen AfD Sympathisanten?  Hat er im Job nichts zu tun?

Du ja scheinbar auch nicht mit deinen 2750 Beiträgen. Und Recht hat er ja. Pointiert auf den Punkt gebracht wie es hier mittlerweile in dieser abgewickelten Bananenrepublik (vorallem im "Gleichstellungsbeauftragten" öD) läuft. Zu amüsant  8) ;D

Auf die wichtigen Probleme unserer Zeit hinweisen... ist doch klar.

bebolus

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Antw:Regenbogenflagge an Dienstgebäuden..
« Antwort #17 am: 17.04.2025 15:35 »
Und warum schreibt bebolus ständig Quatsch im Stile eines komischen AfD Sympathisanten?  Hat er im Job nichts zu tun?

Wenn es Dich beruhigt: ich sympathisiere im Moment mit gar keiner Partei,.. leider. Ich wundere mich nur, dass offenkundig unwichtige Dinge über wichtige Dinge gestellt werden.

In einer Gesamtschau über alle Parteien komme ich für mich zu dem Schluß, dass, nach Abschöpfung aller Idiologiethemen - von links nach rechts und wieder zurück- keine Partei wirklich pragmatische Lösungsansätze bietet. Aber zurück zu meiner ursprünglichen Frage: wäre das jetzt eine dienstliche Weisung,.. runtergebrochen?

BalBund

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Antw:Regenbogenflagge an Dienstgebäuden..
« Antwort #18 am: 17.04.2025 18:12 »
Aber zurück zu meiner ursprünglichen Frage: wäre das jetzt eine dienstliche Weisung,.. runtergebrochen?

Die Antwort wurde Dir bereits gegeben, sofern Du dienstlich angewiesen bist, entweder per allgemeiner Verfügung Deiner Hausleitung oder durch direkte Weisung des disziplinarisch Vorgesetzten, dann hast Du dieser zu folgen.

Die persönliche Einstellung dazu ist unerheblich, Du handelst als Beamter im Namen des Dienstherren.
Eine Verweigerung kann demzufolge disziplinarische Konsequenzen haben, von den unerwünschten Nebenwirkungen einer vielleicht aufgeflogenen "falschen Krankmeldung" einmal ganz zu schweigen.

Ich denke, an dieses Thema können wir ein Schloß machen @Unknown

bebolus

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Antw:Regenbogenflagge an Dienstgebäuden..
« Antwort #19 am: 18.04.2025 21:12 »
Danke. Also zur Not jede Flagge nach dienstlicher Weisung hissen, egal welche. Verstanden.