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[BW] Rentenbeiträge erstatten lassen
Schmitti:
--- Zitat von: freundlicherauslaender am 19.04.2025 11:15 ---Ich glaube, mein Fall ist der, der im Vordrucke 2190, Abschnitt 1.2.2, Punkt a) beschrieben ist:
Vordienst- und Ausbildungszeiten bis zu einer Gesamtzeit von 5 Jahren,
a) die im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang vor der Berufung in das Beamtenverhältnis
abgeleistet wurden
- hauptberufliche Tätigkeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst, sofern der Beamte Fachkenntnisse erworben hat, die für die Wahrnehmung des späteren Amtes förderlich sind,
--- End quote ---
Vorsicht, Stolperstein! Auch wenn das beim Fragesteller zutreffen mag, so muss man feststellen, dass das eine absolute Ausnahme ist. Denn die Rechtssprechung hat obigen Fall soweit konkretisiert, dass das nur Fälle betreffen kann, wo sich an das privatrechtliche Arbeitsverhältnis direkt das Beamtenverhältnis auf Probe angeschlossen hat. Ein BV auf Widerruf reicht dazu nicht aus!
Rentenonkel:
--- Zitat von: Ozymandias am 18.04.2025 20:20 ---
Ist das wirklich so, wäre mir neu? Zu 100% werden Zeiten entweder in dem einen oder anderen System gezählt und Zahlungen dafür geleistet.
--- End quote ---
Es gibt tatsächlich Zeiten, die sowohl in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt werden als auch in der Beamtenversorgung. ( bspw Wehr- und Zivildienst).
Die Begrenzung auf den Höchstbetrag erfolgt dann allerdings wieder in der Beamtenversorgung.
Will heißen: Solange die Höchstversorgungsgrenze nicht erreicht ist, ist es denkbar, aus beiden Systemen für ein und dieselbe Zeit Anwartschaften zu erhalten.
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