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DRV Beitragserstattung - Auswirkung auf die Pension

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ktemp:
Inzwischen habe ich eine Antwort vom NLBV erhalten.
Dieser antwortet mir, dass Renten nur auf die Versorgungsbezüge anzurechnen sind, sofern ein Rentenanspruch besteht und dass dieser nicht besteht, sofern ich die Wartezeit von 60 Monaten noch nicht erreicht habe. Sie bestätigen mir, dass nach derzeitigem Rechtsstand die Erstattung der Reintenbeiträge keine Auswirkungen auf mein späteres Ruhegehalt hat.

clarion:
Die Frage ist, ob absehbar ist, dass Du Deine Eltern pflegen musst, so kannst Du doch nicht auf Rentenansprüche kommen. Rentenonkel hatte zu diesem Thema schon mal eine längere Ausführung gemacht.

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