Autor Thema: Gegen Zusatzaufgaben wehren  (Read 1154 times)

Matze1986

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Gegen Zusatzaufgaben wehren
« am: 22.04.2025 11:02 »
Grüße...

Ich spiele schon seit längerem mit dem Gedanken, den Dienstherren zu wechseln, zur Not auch per Raubernennung.
Natürlich nicht um jeden Preis!

Grund dafür ist die schlechte Atmosphäre im Büro (Vorgesetzte, Arbeitsaufkommen, Tätigkeiten...)
Meinen Unmut über die schlechte Situation habe ich geäußert, seitdem bekomme ich regelmäßig "Spezialaufträge".
Hab ich hingenommen und meine Pflicht getan...
Jetzt will man mir wieder ein "Ei" legen.
Ich soll die Prüfungen der Azubis und Anwärter in meinem Fachbereich abnehmen. (für die praktischen Noten).

Jetzt ist bei mir das Fass voll...
Wie kann ich diesen Spezialauftrag ablehnen/abwenden?

Organisator

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Antw:Gegen Zusatzaufgaben wehren
« Antwort #1 am: 22.04.2025 11:09 »
Du könntest Aufgaben ablehnen, wenn sie keine amtsangemessene Beschäftigung darstellen würden, rechtswidrig wären oder du befangen bist.

Wärst du z.B. Amtsmeister oder Ministerialdirigent wäre die Abnahme der genannten Prüfungen nicht amtsangemessen.

Ansonsten gelten die §§ 60ff BBG

2strong

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Antw:Gegen Zusatzaufgaben wehren
« Antwort #2 am: 22.04.2025 12:16 »
Ich spiele schon seit längerem mit dem Gedanken, den Dienstherren zu wechseln...
Da kann ich Deinem Dienstherrn nur wünschen, dass Du bald Erfolg hast.

Gewerbeaufsichtbeamter

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Antw:Gegen Zusatzaufgaben wehren
« Antwort #3 am: 22.04.2025 12:41 »
Und den neuen Dienstherren kann man nur bedauern.