Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Erfahrungen mit Arbeitsplatzüberprüfung – von EG 10 Richtung EG 11/12?

<< < (3/4) > >>

C4H4N1:
Das Grundproblem ist ja, dass nicht klar definiert ist, was genau EG 10, EG 11 oder EG 12 entspricht. Es fehlen einfach verbindliche und nachvollziehbare Kriterien. Die im TV-L genannten Begriffe sind nicht sehr hilfreich.

Ich gehe natürlich davon aus, dass bei gleichen oder sogar größeren Projekten, mit mehr Verantwortung und teilweise auch komplexerer Bauweise, die deutlich über das „selbstverständliche Maß“ hinausgeht, auch eine entsprechende Eingruppierung angemessen wäre. Wenn Kolleg*innen in vergleichbaren Projekten bereits in EG 12 sind, stellt sich zumindest die Frage, ob die Bewertung in meinem Fall ebenfalls in diese Richtung gehen müsste.

Ich will ja auch nicht die Arbeit verweigern oder so.  :)

MoinMoin:

--- Zitat von: C4H4N1 am 22.04.2025 20:16 ---Das Grundproblem ist ja, dass nicht klar definiert ist, was genau EG 10, EG 11 oder EG 12 entspricht. Es fehlen einfach verbindliche und nachvollziehbare Kriterien. Die im TV-L genannten Begriffe sind nicht sehr hilfreich.

Ich gehe natürlich davon aus, dass bei gleichen oder sogar größeren Projekten, mit mehr Verantwortung und teilweise auch komplexerer Bauweise, die deutlich über das „selbstverständliche Maß“ hinausgeht, auch eine entsprechende Eingruppierung angemessen wäre. Wenn Kolleg*innen in vergleichbaren Projekten bereits in EG 12 sind, stellt sich zumindest die Frage, ob die Bewertung in meinem Fall ebenfalls in diese Richtung gehen müsste.

Ich will ja auch nicht die Arbeit verweigern oder so.  :)

--- End quote ---
Es gibt viele Gerichtsurteile, die diese für dich unklaren Definitionen konkretisieren.

C4H4N1:
Hallo zusammen,

ein kurzes Update von mir: Ich habe meinen Antrag auf Arbeitsplatzüberprüfung jetzt offiziell gestellt. Meine Vorgesetzte steht voll hinter mir und konnte meine Aufgaben genauso bestätigen, wie ich sie im Antrag beschrieben habe. Falls die Personalstelle eine Stellungnahme anfordert, wird diese also identisch mit meinem Antrag und den Tätigkeitsmerkmalen sein. Diese orientieren sich übrigens stark an denen meiner Kolleg*innen, die bereits in EG 12 eingruppiert sind.

Was mich nach wie vor beschäftigt: Seit meiner Qualifizierungsmaßnahme bin ich in EG 10 eingruppiert, obwohl bei EG 9b für Meister normalerweise Schluss ist. Ich gehe nicht davon aus, dass ich als “sonstiger Beschäftigter” geführt werde – in meinem Arbeitsvertrag steht seit der Qualifizierungsmaßnahme lediglich “Techniker”. Es muss also eine Begründung für die höhere Eingruppierung geben. Man hatte mir damals gesagt, dass der Sprung in die EG 10 die größte Hürde sei. Ich bin gespannt, wie es jetzt weitergeht.

Bei meiner Antragstellung habe ich bewusst darauf verzichtet, eine konkrete Eingruppierung zu nennen. Stattdessen habe ich den Vergleich zu Kolleg*innen herangezogen, mit denen ich identische – wenn nicht sogar komplexere – Aufgaben übernehme.

Jetzt frage ich mich: Wäre es sinnvoll, mich vorsorglich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst zu wenden?

VG

Rowhin:

--- Zitat von: C4H4N1 am 07.05.2025 16:47 ---
Jetzt frage ich mich: Wäre es sinnvoll, mich vorsorglich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst zu wenden?

VG

--- End quote ---

Wenn jetzt erstmal alles schon eingereicht ist, sehe ich die unmittelbare Notwendigkeit hier nicht - sollte ein negativer Bescheid zurückkommen, steht dir die Option immer noch offen.

C4H4N1:
Ich denke, ich werde tatsächlich erst einmal den Ausgang des Verfahrens abwarten. Wenn sich dann zeigt, dass es keine nachvollziehbare Begründung für die Unterschiede zu meinen höher eingruppierten Kolleg*innen gibt, kann ich immer noch überlegen, ob ich mir rechtlich fundierten Rat einhole – aber eben rein zur persönlichen Orientierung und nicht, um sofort etwas in Gang zu setzen.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version