Beamte und Soldaten > Beamte Hessen

Anlasslose Teilzeit / Sabbatjahr

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Susanne89:
Hallo zusammen,

ich wollte mal hören, wie bei euch so die Erfahrungen bezüglich anlassloser Teilzeit und Sabbatjahr sind. Wird dies umgesetzt?  Im Hessischen Beamtengesetz ist das ja nur eine Kann-Vorschrift.

Bei uns heißt es, dass es aufgrund der Personalsituation nicht umgesetzt wird (fehlende Anteile an Arbeitszeit werden dann nämlich nicht nachbesetzt).

Ist das zulässig? Kann man ggf. irgendwie darauf bestehen?

Viele Grüße

Bodycount02:
In der Finanzverwaltung wurde es meines Wissens bei jedem der es wollte umgesetzt.

clarion:
Kannbestimmungen sind halt Kannbestimmungen und nicht anspruchsbegründend.

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