Autor Thema: TV-V Duales Studium Bleibeverpflichtung / Rückzahlungsverpflichtung  (Read 490 times)

Paull

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Guten Tag zusammen,

ich habe bereits öfter interessiert hier im Forum mitgelesen und nun eine eigene Frage, auf die Ihr hoffentlich eine Antwort habt.

Ich habe in 2019 ein "Studium im Praxisverbund" (StiP) bei einem Energieversorger im TV-V begonnen. Dieses beinhaltete sowohl eine Berufsausbildung, als auch ein Bachelorstudium Informatik an einer öffentlichen Universität.

Im Ursprünglichen Vertrag über das StiP wurde eine Rückzahlungsverpflichtung für verschiedene Fälle vereinbart. Unter anderem auch für den Abschluss des StiP. In diesem Fall habe ich mich verpflichtet, die entstandenen Kosten durch das Programm zurückzuzahlen, wenn ich trotz entsprechendem Vertragsangebotes nicht für mindestens drei Jahre im Unternehmen tätig bin. Dies mindert sich um 1/36 für jeden vollen Monat der Betriebszugehörigkeit nach Beendigung des Programs.

Ich habe meine Ausbildung zum 31.01.2023 erfolgreich abgeschlossen, das Studium hat sich jedoch noch etwas in die Länge gezogen. Zu diesem Zeitpunkt ist der StiP-Vertrag automatisch geendet, ohne dass es einer Kündigung bedurfte. Zum 01.01.2025 habe ich einen neuen Arbeitsvertrag unterzeichnet, laut dem ich als Arbeitnehmer auf unbestimmte Zeit eingestellt werde. Lediglich als Nebenabrede wurde vereinbart, dass ich als Werkstudent eingesetzt werde. Zudem steht dort, dass ich mich bei erfolgreichem Studienabschluss verpflichte, eine mindestens dreijährige Tätigkeit abzuleisten. Von einer Rückzahlung ist kein Wort.

Aktuell stehe ich kurz vor meinem Bachelor und überlege ein duales Masterstudium an einem anderen Ort und bei einem anderen Betrieb zu absolvieren.

Nun komme ich zu meiner Frage:
In wie weit bin ich überhaupt zur Rückzahlung verpflichtet, wenn der alte Vertrag automatisch zum 31.01.2023 beendet wurde und im neuen Vertrag nur die Verpflichtung, ohne eine Rückzahlung, als Nebenabrede vereinbart wurde?

Ich entschuldige mich für die "Wall of Text" und hoffe, dass Ihr mir weiterhelfen könnte.

Ich wünsche eine gute, kurze Arbeitswoche!

Paull