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Zaehlung von Arbeitszeiten bzgl. WissZeitVG

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Rowhin:

--- Zitat von: mangrove am 22.04.2025 15:14 ---
--- Zitat von: Rowhin am 22.04.2025 14:54 ---
--- Zitat von: mangrove am 22.04.2025 14:35 ---
Dabei wird es interessant: Ich hatte mehrere Vertraege als stud. Hilfskraft (davon einige, die mit meinem Fach nichts zu tun haben) und auch als wiss. Hilfskraft. Zaehlen diese Vertraege mit?
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Nein, normalerweise nicht. Es sei denn, sie lagen nach dem Abschluss / waren spezifisch forschungsbezogen. Siehe bspw.:


--- Zitat ---Nach § 2 Abs. 3 Satz 1 WissZeitVG sind auf die zulässige Befristungsdauer des nicht promovierten wissenschaftlichen Personals von 6 Jahren nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG alle befristeten Arbeitsverhältnisse mit mehr als einem Viertel der regelmäßigen Arbeitszeit anzurechnen, die mit einer deutschen Hochschule oder einer Forschungseinrichtung i. S. d. § 5 WissZeitVG abgeschlossen wurden. Zudem sind auch Beschäftigungszeiten, die im Rahmen eines während des Studiums begründeten befristeten Arbeitsverhältnisses als studentische Hilfskraft erbracht wurden, nach § 2 Abs. 3 WissZeitVG ab dem Zeitpunkt des Abschlusses des Studiums auf die Höchstbefristungsdauer anzurechnen. Dagegen sind Zeiten eines befristeten Arbeitsverhältnisses, die vor dem Abschluss des Studiums liegen, nach § 2 Abs. 3 Satz 3 WissZeitVG von der Anrechnung ausgenommen.

Voraussetzung für die Anrechnung nach § 2 Abs. 3 WissZeitVG ist, dass der Arbeitnehmer seine Beschäftigung auch zur wissenschaftlichen Qualifikation nutzen konnte. Andere Beschäftigungen an Hochschulen, z. B. reine Verwaltungstätigkeiten, sind nicht ausreichend.
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Aus dem zitierten Gesetz entnehme ich, dass rundum alle Vertraege vor dem Abschluss (Diplom in meinem Fall) irrelevant sind, auch wenn sie fachbezogen waren. Richtig?
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Das dürfte in den meisten Fällen so korrekt sein, ja.


--- Zitat von: mangrove am 22.04.2025 15:14 ---
--- Zitat von: Rowhin am 22.04.2025 14:54 ---Irrtum 8: "Eine Promotion im Ausland ist nicht anrechenbar."

Richtig ist, dass Beschäftigungszeiten im Ausland nicht nach Paragraf 2 Absatz 3 WissZeitVG angerechnet werden dürfen. Davon zu unterscheiden ist jedoch die Berechnung der Ersparniszeit nach Paragraf 2 Absatz 1 Satz 2 Halbsatz 2 WissZeitVG. Bei der Ermittlung des die Postdoc-Phase verlängernden Zeitraums ist die gesamte Promotionszeit zu berücksichtigen, unabhängig davon, ob sie im Inland oder im Ausland absolviert wurde (BAG, Urteil vom 23.3.2016 – 7 AZR 70/14).
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Wie lang ist die "gesamte Promotionszeit" bei einem Stipendium? Z.B. tut sich die Uni (zumindest an meiner Uni) stets sehr schwer Promotionszeiten bei der Ermittlung der richtige Stufe zu beruecksichtigen, d.h. die mehrjaehrige Promotionszeit wird standardmaessig nicht als Erfahrung anerkannt (mit der Begruendung, dass es keine soz.-vers.-pfl. Beschaeftigung ist).

Wenn es um das WissZeitVG geht, dann wird so etwas aber sofort mitgezaehlt? Und wenn ja, wie? Ich hatte auch Phasen in meiner Promotionszeit, in der ich kein Einkommen hatte (und auch kein Stipendium).

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Fast so, als wäre das WissZeitVG ein Fehlgriff...wenn auch mit ursprünglich guter Intention. Aber ja, dazu gibt es leider keine 100%ig griffige bzw. rechtssichere Anleitung/Kategorisierung/whatever. Im Endeffekt hängt es von der Personalabteilung der Uni und deren Angst vor dem örtlichen Rechnungshof ab. Sehr frustrierend.

mangrove:
Ob das WissZeitVG gut oder schlecht ist, sei mal dahin gestellt. Wenn es wenigstens fuer den Laien halbwegs leserlich und interpretierbar waere...

Danke fuer deinen Input, ich glaube ich kann jetzt meine Situation ausrechnen (so ungefaehr zumindest).

Rowhin:

--- Zitat von: mangrove am 23.04.2025 15:02 ---Ob das WissZeitVG gut oder schlecht ist, sei mal dahin gestellt. Wenn es wenigstens fuer den Laien halbwegs leserlich und interpretierbar waere...
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Mir würde es schon reichen, wenn es rechtssicher für die Personalabteilungen wäre ;)


--- Zitat von: mangrove am 23.04.2025 15:02 ---Danke fuer deinen Input, ich glaube ich kann jetzt meine Situation ausrechnen (so ungefaehr zumindest).

--- End quote ---

Viel Erfolg dabei und auch weiterhin!

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