Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Herabstufung möglich?

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Lumon:
Hallo zusammen,

Ich bin an der Uni/Wiss.MA angestellt, habe die Möglichkeit auf eine E14 gestuft zu werden (Im Moment E13).
Mein jetziger Vertrag ist befristet (Wissenschafts-Zeitvertragsgesetz) und die meisten Projektstellen, die danach für mich in Frage kommen würden sind in der Regel in E13 ausgeschrieben.
Weiß jemand, ob es möglich ist, sich dann darauf zu bewerben und freiwillig herabgestuft zu werden und wieder eine E13 anzunehmen? Die Projektleiter haben in der Regel nicht ausreichend Mittel, Wiss. MA auf E14 einzustellen, weil die Projektmittel nur für 13 eingeworben werden.
Oder würde mir meine jetzige Hochstufung auf 14 nachher alle Chancen auf weitere Anstellungen auf Projektmittel verbauen?
Also kurz: Kann man bei neuem AG in eine tiefere Stufe eingruppiert werden oder ist das prinzipiell ausgeschlossen, weil man nie zurückgestuft werden kann (das ist hier nämlich gerade gerüchteweise unterwegs, aber keiner weiß was genaues)?
Danke und viele Grüße

FearOfTheDuck:
Da man entsprechend seiner Tätigkeit eingruppiert, kann ist man selbstverständlich auch niedriger eingruppiert sein, wenn man eine niedrigere Tätigkeit übertragen bekommt. Dies allerdings ist zustimmungspflichtig.

Lumon:
Danke! Und ginge das auch beim gleichen AG, wenn intern die Stelle gewechselt wird, bzw. der eine Vertrag ausläuft und man eine andere Stelle annimmt?

Rowhin:

--- Zitat von: Lumon am 22.04.2025 21:59 ---Danke! Und ginge das auch beim gleichen AG, wenn intern die Stelle gewechselt wird, bzw. der eine Vertrag ausläuft und man eine andere Stelle annimmt?

--- End quote ---

Ja, das geht auch beim selben AG so.

Lumon:
Vielen Dank :)

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