Hallo zusammen,
ich bin, wie Ihr entnehmen könnt, ein Newbie in diesem Forum. Falls ich also gegen irgendwelche Regeln o.ä. verstoße, dieses Thema bereits ausführlich diskutiert wurde oder fehl am Platz ist, gebt mir bitte eine Rückmeldung.
Ich möchte folgenden Personal-Sachverhalt mit Euch besprechen und hierzu Eure Meinung oder eventuell sogar Erfahrung einholen.
Ich bin BaL im gD in der BesGr A11 einer Bundesbehörde. Mein Dp ist mit einer Planstelle A12 hinterlegt und die Beförderung steht (wenn alles soweit läuft wie bisher) zum November diesen Jahres an.
In unserem Bereich wurde vor kurzem eine Stelle durch die befristete Abordnung einer Person frei. Dieser Dp (Planstelle A13g) ist nun für den Zeitraum der Befristung ausgeschrieben (intern und extern). Leider ist bei der Bewerbungsberechtigung der gD und die dazugehörigen BesGr A12 und A13 aufgeführt. Ich nehme aktuell größtenteils die Aufgaben der Person war, die abgeordnet wurde.
1. Seht Ihr eine Möglichkeit hinsichtlich der Argumentation bei der Personalgewinnung, dass ich mich auf meine in naher Zukunft anstehende Beförderung auf A12 beziehen kann und die Aufgaben teilweise bereits wahrnehme um somit wenigstens in das Auswahlverfahren einbezogen werde?
2. Für den Fall, dass die befristete abgeordnete Person nicht wiederkehrt: wie erfolgt eine „Entfristung" eines Dp? Kann die Person, die sich ursprünglich eine eine befristete Stelle beworben hat und diese erhält, auf dem selben Dp entfristetet werden (wenn haushaltsrechtliche Voraussetzungen vorliegen)?
3. Ist eine Beförderung (in meinem Fall von A12 nach A13 nach Einhaltung Beförderungssperjahr) rein theoretisch auf einem befristeten Dp beamtenrechtlich zulässig?
Ich freue mich auf Rückmeldungen von Euch - vielen Dank vorab.